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Friedrichshain-Kreuzberg muss Planungshoheit behalten – Senats-Weisung zur „Urbanen Mitte Nord“ zurücknehmen!
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Berliner Senat auf, die Ende Dezember 2024 erlassene Weisung zurückzunehmen, die das Bezirksamt dazu verpflichtet, den Bebauungsplan VI-140caa („Urbane Mitte Nord“) bis 2026 festzustellen – andernfalls soll die Planung auf Senatsebene übernommen werden.
Diese Weisung entbehrt jeder fachlichen Grundlage, denn die vorrangige Planung des dritten Abschnitts der S-Bahnlinie S21 ist weder entscheidungsreif noch genehmigungsfähig. Eine sinnvolle Fortführung des Bebauungsplans ist daher aktuell nicht möglich.
Gegen die Missachtung der Planungshoheit des Bezirks
Gaby Gottwald, Stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion: „Die BVV lehnt die drohende Entziehung des B-Planverfahrens entschieden ab. Die eigenständige Planungshoheit des Bezirks und die demokratisch legitimierte BVV werden durch die Senatsentscheidung ohne sachlichen Grund missachtet. Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich für eine transparente und städtebaulich fundierte Entwicklung des Quartiers ein – unter Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse und in offener Abwägung aller Interessen.
Wir bleiben dabei: Nach der Planfeststellung der S21 wird die BVV den Bebauungsplan auf Basis städtebaulicher Kriterien und im Sinne der Bürger*innen unseres Bezirks festlegen.“
Wir fordern den Senat auf: Ziehen Sie die Weisung zurück und respektieren Sie die kommunale Planungshoheit von Friedrichshain-Kreuzberg!