Zügige Umsetzung der neuen AV-Wohnen, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt, im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (DS/0558/V)

Initiatorin: Susanne Kustak und die anderen Mitglieder der Fraktion

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und im Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg dafür zu sorgen, dass allen durch die Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV Wohnen neu) Betroffenen bis Ende Januar 2018 neue Bescheide mit den dann angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU) zugehen, ohne dass die Betroffenen einen Überprüfungsantrag stellen müssen. 

 

Begründung:

Aufgrund der mehr als angespannten Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt konnten in den letzten Jahren viele Bürger*innen der Aufforderung der Ämter, ihre Kosten der Unterkunft zu senken, nicht nachkommen. Der Berliner Wohnungsmarkt hatte kein entsprechendes Angebot.

Deshalb mussten viele Leistungsempfänger*innen sich die nicht gewährten Kosten für die Unterkunft vom Munde absparen oder haben Schulden angehäuft.

Mit der neuen AV Wohnen wird der Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt Rechnung getragen. Für etwa 86.000 Bedarfsgemeinschaften entspannt sich die Situation berlinweit.

Für die leistungsberechtigten Menschen wird so angemessener Wohnraum gesichert, viele können in ihren bisherigen Wohnungen verbleiben und die soziale Mischung in den Kiezen wird erhalten.

Es sollte den Betroffenen auch erspart bleiben, Überprüfungsanträge bei den Ämtern zu stellen.