Sitzungen der BVV-Gremien in Präsenz ermöglichen

zur Beratung in Ausschuss überwiesen | DS/0199/VI

Initiator*innen: Katja Jösting, René Jokisch

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt und der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung werden ersucht, sicherzustellen, dass die BVV und ihre Ausschüsse sowie die Fraktionen nach Auslaufen der Notlage am 06. Juli 2022 in geeigneten Räumlichkeiten unter Wahrung des Abstands von 1,5 m tagen können.

 

Begründung

Das Infektionsschutzgesetz ist ausgelaufen. Der Mangel an Räumlichkeiten kann kein Grund sein digital tagen zu müssen. Dies sollte allein aufgrund pandemischer oder anderer allgemeiner Notlagen geboten sein.

Es muss der BVV und ihren Gremien, einschließlich der Fraktionen und Gruppen, möglich sein jederzeit in Präsenz tagen zu können sofern keine gesetzlichen Vorgaben, z.B. ein allgemeiner Lockdown, dem entgegenstehen. Insofern sind geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dies können Sitzungsräume in anderen bezirklichen Liegenschaften als der Yorckstraße sein, in Schul- oder Sportgebäuden oder auch Anmietung bei Externen sein.

 

BVV 25.05.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt Überweisung in:

  • Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (Unterausschuss Pandemie)
  • Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung (federführend)

 

Drucksache beim Bezirksamt