Sicherung des „Soziokulturellen L“ auf dem RAW-Gelände

zur BVV am 28.02.2024

Initiatorin: Kerima Bouali

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg bekräftigt, dass der langfristige Erhalt des Kultur-, Jugend- und Sportensembles sowie der soziokulturellen Nutzungen und Angebote auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten „Soziokulturellen L“ (SKL) das übergeordnete Ziel der Entwicklung des RAW-Geländes sind. Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in allen Verhandlungen, Vorbereitungen und Planungen verstärkt für dieses Ziel einzusetzen.

 

Dieses, „den sonstigen Planungen übergeordnete Ziel“ des Erhalts des SKL (DS/2037/IV), hat die BVV als zentralen, parteiübergreifenden Willen der Gemeindevertretung unter anderem bereits in den Beschlüssen DS/1056/IV, DS/2003/IV, DS/2027/IV, DS/0726/V, DS/1075/V mehrfach eindeutig zum Ausdruck gebracht. Es bildet die Grundlage für den Beschluss der BVV vom 5.6.2019, die Teilung des Planungsgebietes in der Vorlage zur Kenntnisnahme DS/1320/V zu bestätigen.

 

Die BVV bekräftigt nochmals ausdrücklich, dass sie den Erhalt und die langfristige Absicherung des SKL auch weiterhin als Bedingung und elementare Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens 2-25a gemäß DS/1320/IV sieht.

Um das „übergeordnete Ziel“ nicht zu gefährden, wird das Bezirksamt aufgefordert, im ersten Quartal 2024 eine Lösung für die Sicherung des SKLs zu entwickeln und der BVV zu berichten, mit welchen rechtlichen und finanziellen Mittelndie langfristige Absicherung des „Soziokulturellen L“ (SKL) einschließlich der Selbstbestimmung bei der Vergabe von Mietflächen und der demokratischen Selbstorganisation gewährleistet werden soll und kann.

Zusätzlich ist eine vertragliche Absicherung der Nutzer*innen des SKL für die jetzige Situation bis zum Inkrafttreten der langfristigen Sicherungslösung unverzichtbar.

Die Nutzer*innen brauchen Planungssicherheit, vor allem durch langfristigere als die bisherigen halb- bis ganzjährigen Vertragslaufzeiten und eine Sicherheit vor weiteren Mieterhöhungen.

 

Begründung:

Langjährige Verhandlungen zwischen Eigentümer und Bezirk über die Bebauung des vorderen Teils des RAW-Geländes in Friedrichshain mündeten zunächst im Juni 2019 im, mit einer großen Mehrheit der BVV bestätigten, Aufstellungsbeschluss. Übergeordnetes Ziel war und ist die langfristige Absicherung der sozialen und kulturellen Nutzungen in der Gebietskulisse des „Soziokulturellen L“. Dieses Ziel darf nicht gefährdet werden, denn das SKL ist für den Bezirk und für ganz Berlin von herausragender Bedeutung.

 

Die Nutzer*innen und Mieter*innen im SKL produzieren Kunst und Kultur, inszenieren Theater, veranstalten Konzerte und Partys, betreiben eine Skate-Halle und machen wichtige Kinder- und Jugendarbeit. Die Projekte bilden den eigentlichen Kern dessen, was die Bedeutung des RAW-Geländes für den Kiez und die Stadt ausmacht. Die vielfältigen Kultur-, Sport- und Freizeitangebote werden von der Nachbarschaft und Berliner*innen aus anderen Bezirken gerne genutzt. Sie waren der Ursprung des RAW-Geländes und haben es zu einem der beliebtesten Orte der Stadt gemacht. Sie sind auch heute noch die entscheidende Komponente im Versuch, das Gelände mit und für die Nachbarschaft weiterzuentwickeln. Ein RAW-Gelände ohne SKL wäre nicht das RAW.

 

Die Nutzer*innen und Mieter*innen brauchen Planungssicherheit, um ihre vielfältige und unschätzbare Arbeit fortzusetzen. Daher ist es notwendig, dass bald ein konkretes Konzept zur langfristigen Absicherung des SKL vorliegt.