Schutz der Mieter*innenstruktur der Karl-Marx-Allee

DS/1106/V

Initiator: Amiri Reza

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich ein Grobscreening für die Bereiche der Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee zwischen Strausberger Platz und Proskauer Straße durchzuführen, um zu prüfen, ob die Voraussetzung für einen Aufstellungsbeschluss für ein soziales Erhaltungsgebiet (Milieuschutzgebiet) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)vorliegen. Ergibt das Grobscreening, dass diese Voraussetzungen gegeben sind, so ist umgehend ein Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungsverordnung zu fassen und ein vertiefendes Gutachten zur Begründung der angestrebten Festsetzung des Milieuschutzgebietes zu beauftragen.

 

Begründung:

Die Karl-Marx-Allee ist ein herausragendes Zeugnis der Nachkriegsarchitektur. Im Sommer 2018 wurden Teile der Karl-Marx-Allee, Frankfurter Allee sowie deren Umgebung, aufgrund Ihrer städtebaulichen Eigenart und der stadthistorischen Bedeutung, als städtebauliches Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ausgewiesen. Dadurch können Baumaßnahmen untersagt werden, die den Charakter und das Aussehen des Gebietes stark verändern würden.

Die Karl-Marx-Allee ist außerdem geprägt durch eine vielfältige Mieter*innenstruktur aus Älteren, Familien und jungen Berufstätigen. Diese soziale Zusammensetzung ist durch die Ankäufe ganzer Blöcke bzw. größerer Wohnungsbestände durch Immobiliengesellschaften, die für Mieterhöhungen und Verdrängung von Mieter*innen berüchtigt sind, bedroht.

In sozialen Erhaltungsgebieten besteht u.a. ein gesetzliches Vorkaufsrecht für den Bezirk, um die Bevölkerungsstruktur zu schützen. Auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in “Milieuschutzgebieten” nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig.