Professionalität in der Jugendhilfe mit Fachkräften sichern

zur Beratung in Ausschuss überwiesen | DS/0534/VI

Initiator: Kolja Fuchslocher

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rechtskreis Kinder- und Jugendhilfe das Fachkräftegebot gemäß § 72 SGB VIII zu achten und gegenüber dem Senat auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen auch unter den erschwerten Bedingungen des Fachkräftemangels und steigender Bedarfe zu drängen.

 

Begründung:

Die Kinder- und Jugendhilfe leidet wie auch andere Bereiche unserer Gesellschaft unter einem Fachkräftemangel. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe wie bspw. aktuell im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen Ausländer:innen/Flüchtlingen wird das Fachkräftegebot teilweise bspw. durch nicht altersgerechte Unterbringung unterwandert.

So forderte der Bundesverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF e.V.) mit Pressemitteilung vom 9.11.22 den Berliner Senat auf, „dass allein reisende Kinder und Jugendliche unbedingt innerhalb der Standards des SGB VIII untergebracht werden." Damit verweist der Verband lediglich auf die gesetzliche Norm der Inobhutnahme, die an sich unstrittig sein sollte. Deutlich wird damit die Überforderung des Landes mit der aktuellen Situation, die zusehends an die Bezirke weitergegeben wird.

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt beauftragt werden, gesetzliche Normen einzuhalten und gegenüber dem Senat auf die Einhaltung der Normen zu drängen.

Dies ist auch vor dem Hintergrund der geplanten inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII von Relevanz. So sind Tendenzen zu beobachten bspw. die Tätigkeiten der einzurichtenden Verfahrenslotsen ehrenamtlich und durch nicht Fachkräfte auszugestalten.

 

Drucksache beim Bezirksamt