Populistische Symbolpolitik stoppen: Klage gegen Görli-Schließung!

zur BVV am 20.03.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt, dass das Bezirksamt die Weisung von Senatorin Schreiner zur Umzäunung und Schließung des Görlitzer Parks zurückgewiesen hat. Sollte der Senat die Angelegenheit nach § 13a Abs. 1 AZG an sich ziehen und die Umzäunung und Schließung des Görlitzer Parks gegen die Interessen der Friedrichshain-Kreuzberger*innen selbst vornehmen, wird das Bezirksamt aufgefordert, eine Klage gegen diesen Eingriff (ggf. mit anwaltlicher Begleitung) zu beauftragen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 30.08.2023 das Bezirksamt in seinem Beschluss auf DS/0853/VI (Keine nächtliche Absperrung des Görlitzer Parks, sondern ein nachhaltiges Gesamtkonzept) aufgefordert, sich für nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Lage in und um den Görlitzer Park einzusetzen. Die Zaunpläne des Regierenden Bürgermeisters und die nächtliche Schließung des Parks hält die Bezirksverordnetenversammlung auch weiterhin nicht für zielführend.

Bisher hat der Senat kein einziges Argument vorgelegt, wie sich durch die Umzäunung und nächtliche Schließung des Görlitzer Parks eine nachweisliche Verbesserung der Situation ergeben soll. Stattdessen hat sich der Regierende Bürgermeister wiederholt mit Fake-News in die Debatte eingebracht. Das macht deutlich, dass es sich bei diesem Vorhaben um Symbolpolitik handelt. Stattdessen werden die Maßnahmen zu einer weiteren Verlagerung der Probleme in die bereits jetzt belasteten umliegenden Kieze führen.

Die Zuständigkeit für Baumaßnahmen im Görlitzer Park sowie für Maßnahmen nach dem Grünanlagengesetz liegen – auch nach der angekündigten Änderung des Grünanlagengesetzes – zweifellos beim Bezirk. Ein Eingriff durch den Senat widerspricht nicht zuletzt dem in der Verfassung von Berlin in Art. 66 Abs. 2 verankerten Selbstverwaltungsrecht der Bezirke. Auch liegt nach Ansicht der Bezirksverordnetenversammlung kein begründeter Fall des § 13a Abs. 1 AZG vor, der eine Entmachtung des Bezirks aufgrund politischer Differenzen zwischen Senat und Bezirksverordnetenversammlung rechtfertigen würde.

Die Bezirksverordnetenversammlung zeigt sich erschrocken, dass der Regierende Bürgermeister die bisherige Beschlusslage des demokratisch gewählten Bezirksparlaments ignoriert und mit seinem Handeln konterkariert. Das widerspricht auch dem zentralen Wahlversprechen eines neuen „Miteinander statt Gegeneinander“.

Die Bezirksverordnetenversammlung bekennt sich darüber hinaus weiterhin zum Ausbau von Maßnahmen, welche die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Park verbessern. Soziale Bedarfe zur Verbesserung der Situation von Abhängigen, Obdachlosen und marginalisierten und diskriminierten Gruppen müssen anerkannt werden und die versprochenen Maßnahmen aus dem Sicherheitsgipfel vollumfänglich finanziert und umgesetzt werden.