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Wrangelstr. 12 – Zwischenmieter*innen nicht in die Wohnungslosigkeit schicken

Initiator*innen: Die Linke (Kolja Fuchslocher)/ B´90/Die Grünen

zur BVV am 26.03.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die zwischen den Eigentümern (oder: der Eigentümerin, dem Diakonischen Werk) der Wrangelstr. 12 sowie den Zwischenmieter*innen geschlossenen Mietverträge auch über den 30. April 2025 hinaus verlängert werden, um eine drohende Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Hierzu soll das Bezirksamt zwischen den Akteur*innen vermitteln und wenn nötig auch bei der zuständigen Senatsverwaltung anregen, einer Verlängerung der Zwischennutzung vor dem Hintergrund des ursprünglich zwischen Senatsverwaltung und Diakonischem Werk geschlossenen Vertrages (Einrichtung für Betreutes Wohnen) zuzustimmen.

Nach erfolgter Sanierung soll das Gebäude wieder der ursprünglichen Nutzung als Einrichtung des Betreuten Wohnens zugeführt werden.



Begründung:

Den Zwischenmieter*innen ist bekannt, dass ihre Mietverhältnisse in der Wrangelstr. 12 nicht auf Dauer angelegt sind, sondern als Übergangsnutzung bis zur angekündigten Sanierung. Eine umfassende Sanierung ist dringend notwendig und erforderlich für eine weitere Nutzung als soziale Einrichtung des Betreuten Wohnens. Sie scheiterte jedoch bislang an fehlenden (Förder)Mitteln. 
In entsprechenden Gesprächen mit den Eigentümern wurde den Zwischenmieter*innen noch bis Anfang März eine Verlängerung für ein halbes Jahr über die ursprüngliche Befristung zum 30.3.2025 hinaus mündlich und schriftlich angekündigt. Doch kurzfristig stockten die Verhandlungen und die zugesicherte Verlängerung wurde seitens der Eigentümer versagt. Es wurde eine Frist zum Auszug bis zum 30. April 2025 gesetzt. Durch diese Kurzfristigkeit droht den Zwischenmieter*innen die Wohnungslosigkeit. Dies muss vermieden werden.

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