Überprüfung des Denkmalschutzes beim SEZ
zur BVV am 26.03.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Landesdenkmalamt aufzufordern, die Denkmalwürdigkeit des SEZ erneut zu überprüfen.
Begründung:
Das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in Friedrichshain wurde 1981 fertiggestellt. Herausragende Bauten dieser Epoche stehen inzwischen vielfach unter Schutz. Zuletzt sind in Berlin im letzten Jahr Wohnbauten in Großtafelbauweise in der Berliner Innenstadt unter Denkmalschutz gestellt worden.
Es ist unstrittig, dass das SEZ ein herausragendes Gebäude seiner Zeit ist. Sowohl die markante Architektur als auch die innovative Konstruktion und Gebäudetechnik, insbesondere die Energieversorgung, waren zur Entstehungszeit ohne Beispiel.
Eine Denkmalprüfung im Jahr 2013 hat die Qualitäten des Bauwerks nicht in der angemessenen Weise gewürdigt. Zudem war es seinerzeit in privatem Besitz und es bestand die Befürchtung einer weitgehenden Überformung des ursprünglichen Gebäudes.
Diese Befürchtungen haben sich nicht bestätigt, da nur wenige und oberflächliche Investitionen stattgefunden haben. Jüngste Begehungen des Gebäudes durch Sachverständige führten zu der Einschätzung, dass der Gesamtzustand des Gebäudes gut ist und zahlreiche originale Einbauten und Gestaltungselemente ebenfalls in gutem Zustand sind.
Das SEZ ist mit seiner expressiven Architektur, Multifunktionalität und der Verbindung zum Volkspark Friedrichshain ein für die Gesamtstadt bedeutendes Bauwerk. Nachdem es Ende 2024 wieder in die Verfügung des Landes gelangt ist, haben die zuständigen Behörden eine besondere Verantwortung für den Umgang mit diesem Kulturerbe. Die Planungen zur Umgestaltung des Areals müssen so verändert werden, dass das SEZ darin integriert und als öffentlicher Ort der Begegnung und Bewegung revitalisiert wird.
BVV 26.03.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, das Landesdenkmalamt aufzufordern, die Denkmalwürdigkeit des SEZ erneut zu überprüfen.
