Kommunales Vorkaufsrecht Schönleinstraße 19
zur BVV am 10.12.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV unterstützt ausdrücklich die Initiative des Bezirksamts, das bestehende kommunale Vorkaufsrecht für das Mietshaus Schönleinstraße 19 auszuüben. Das Gebäude liegt im Sozialen Erhaltungsgebiet Graefestraße und ist von spekulativen Entwicklungen bedroht, die zur Verdrängung der bestehenden Bewohnerschaft führen können.
Mit dem Verkauf des Hauses an den Käufer Orania Yield Co GmbH besteht die akute Gefahr, dass die jetzigen Mieter*innen verdrängt werden und bezahlbarer Wohnraum verloren geht. Laut eigenem Bekunden des Käufers, geht es ihm beim Erwerb von Immobilien um die Aktivierung wirtschaftlicher Potenziale, was in der Regel mit wertsteigernden baulichen Maßnahmen und entsprechenden Mietsteigerungen erreicht werden soll. Das Haus Schönleinstraße bietet für diese Verwertungsstrategie aufgrund des Sanierungsbedarfs entsprechende Spielräume.
Das Bezirksamt wird daher gebeten, den Erwerb zugunsten einer geeigneten gemeinwohlorientierten Genossenschaft oder kommunalen Wohnungsbaugesellschaft sicherzustellen, um den langfristigen Schutz der Mieter*innen sowie eine dauerhaft sozialverträgliche Bewirtschaftung des Hauses zu gewährleisten.
