Information der Anwohner*innen bei Umgestaltungen im Straßenland
Initiatorin: Katja Jösting
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt auch bei vermeintlich kleineren Umbau- oder Umgestaltungsmaßnahmen der Straßen- und Gehwege, die unmittelbar betroffenen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden vorab über die Durchführung und den Zweck der Maßnahmen zu informieren. Dies betrifft z.B. Baumpflanzungen oder -fällungen, das Aufstellen von Fahrradbügeln, der Wegfall oder das Ersetzen von Stellplätzen durch andere Nutzungen, die Einrichtung von Bereichen für Lastenräder oder kommerzielle Nutzungen des Straßenlandes durch Verleihfahrräder/E-Roller usw.
Begründung:
Auch die kleineren Maßnahmen sind für die unmittelbaren Anwohner*innen und Gewerbetreibenden von Relevanz. Eine Information vorab zum Zeitpunkt und Zweck ist schlicht höflich und beugt unnötiger Verärgerung vor.
UVKI 11.06.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt auch bei vermeintlich kleineren Umbau- oder Umgestaltungsmaßnahmen der Straßen- und Gehwege, die unmittelbar betroffenen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden vorab über die Durchführung und den Zweck der Maßnahmen zu informieren. Dies betrifft z.B. Baumpflanzungen oder -fällungen, das Aufstellen von Fahrradbügeln, der Wegfall oder das Ersetzen von Stellplätzen durch andere Nutzungen, die Einrichtung von Bereichen für Lastenräder oder kommerzielle Nutzungen des Straßenlandes durch Verleihfahrräder/E-Roller usw.
BVV 17.06.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt auch bei vermeintlich kleineren Umbau- oder Umgestaltungsmaßnahmen der Straßen- und Gehwege, die unmittelbar betroffenen Anwohner*innen und Gewerbetreibenden vorab über die Durchführung und den Zweck der Maßnahmen zu informieren. Dies betrifft z.B. Baumpflanzungen oder -fällungen, das Aufstellen von Fahrradbügeln, der Wegfall oder das Ersetzen von Stellplätzen durch andere Nutzungen, die Einrichtung von Bereichen für Lastenräder oder kommerzielle Nutzungen des Straßenlandes durch Verleihfahrräder/E-Roller usw.
Drucksache beim Bezirksamt
