Grundschule am SEZ: Ergebnisoffener Prozess ohne Vorzugsvariante

Initiator*innen: Katja Jösting, René Pérez Domínguez, Ulrike Juda

zur BVV am 25.06.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die weiteren Planungen zur Grundschule am SEZ wird in einem ergebnisoffenen Prozess ohne Vorzugsvariante mit allen Schulen im Ortsteil Friedrichshain geführt.

 

Begründung:

Die Vorfestlegung auf eine Verlagerung der Ludwig-Hoffmann-Grundschule an den Standort am SEZ widerspricht den Prinzipien einer fairen und transparenten Entscheidungsfindung.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, das schulgesetzlich verbindlich geregelte Beteiligungs- bzw. Anhörungsverfahren, das einer Entscheidung über eine Standortverlagerung vorausgeht, streng zu beachten. Sowohl der schriftlich den betroffenen Schulgemeinschaften und dem Bezirksschulbeirat vorgelegte Anhörungstext als auch die schriftlichen Stellungnahmen der Schulkonferenzen und des Bezirksschulbeirates – sofern diese von diesen Gremien übermittelt werden - sind ungekürzt und vollständig in der Entscheidungsvorlage für das Bezirksamt und die BVV aufzunehmen. Gleiches gilt für die im Bezirksamt erfolgte Abwägung der schriftlichen Argumente der beteiligten Gremien. Es ist zu allen aufgeworfenen Aspekten, die in den Stellungnahmen enthalten sind, schriftlich einzeln Stellung zu nehmen, so dass der Prozess der Abwägung und Gewichtung der vorgebrachten Argumente und Vorschläge innerhalb des Bezirksamtes deutlich wird.