E-Scooter sollen für Jelbi-Stationen zahlen
zur BVV am 29.01.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass zukünftig profitorientierte Unternehmen, die mit Jelbi-Stationen die öffentliche Infrastruktur für Mikromobilität nutzen, deren Einrichtung und Betrieb auch mitfinanzieren. Für die ausstehende Neuordnung der Sondernutzungserlaubnis zum 31. März 2025 sollte eine faire Kostentragung der profitorientierten Unternehmen per Sondernutzungsgebühren angestrebt werden.
Darüber hinaus sollte auch der Senat seine Finanzierung für den Ausbau von Jelbi-Stationen wieder erhöhen und auf eine flächendeckende Infrastruktur setzen, die auch die Einschränkungen der wildparkenden E-Scooter ermöglichen würde.
Der BVV ist bis zum Mai 2025 zu berichten.
Begründung:
Aktuell werden Jelbi-Mobilitätsstationen von gewerblichen Anbietern mit genutzt, allerdings zu 100% vom Land Berlin eingerichtet und gepflegt. Es wäre nur fair, dass sich die Gewerbetreibenden/ Firmen anteilig an der Einrichtung und Instandhaltung beteiligen, bei nur für Sharing-Zweiräder eingerichtete Stationen voll. Immerhin generieren sie ihre Einnahmen mit aus der Nutzung des öffentlichen Straßen- bzw. Parklandes (und sehen sich gern als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs). Roland Stimpel von FUSS e.V. meint dazu: „Das ist so, als würde man Restaurants die Stühle und Tische auf dem Gehweg finanzieren.“
BVV 29.01.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Verkehr und Ordnung
VerkehrOrd 05.03.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
BVV 26.03.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass zukünftig profitorientierte Unternehmen, die mit Jelbi-Stationen die öffentliche Infrastruktur für Mikromobilität nutzen, deren Einrichtung und Betrieb auch mitfinanzieren. Für die ausstehende Neuordnung der Sondernutzungserlaubnis zum 31. März 2025 sollte eine faire Kostentragung der profitorientierten Unternehmen per Sondernutzungsgebühren angestrebt werden.
Darüber hinaus sollte auch der Senat seine Finanzierung für den Ausbau von Jelbi-Stationen wieder erhöhen und auf eine flächendeckende Infrastruktur setzen, die auch die Einschränkungen der wildparkenden E-Scooter ermöglichen würde.
Der BVV ist bis zum Mai 2025 zu berichten.
