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Das RAW darf nicht zur Beute werden!

Initiatorin: Kerima Bouali

zur BVV am 24.06.2026

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert mit Nachdruck die Kurth-Gruppe auf, die einseitig abgebrochenen Gespräche zur künftigen Entwicklung des RAW-Geländes wieder aufzunehmen. Der Entwurf eines Rahmenvertrags, den Bezirk und Senat vorgelegt haben, stellt hierfür eine geeignete Grundlage dar. 

Anders als vom Investor dargestellt, sind darin sowohl die Interessen des Investors, insbesondere die vorgezogene Baurechtschaffung für Wohnungsbau und Beherbergungsgewerbe, berücksichtigt, als auch die Interessen Berlins am Erhalt des sog. „Soziokulturellen L“ (SKL) als eines weit über die Stadtgrenzen hinaus bedeutenden Kulturstandortes. Die Weigerung der Kurth-Gruppe, mögliche noch vorhandene Differenzen im Gespräch aufzulösen, verbunden mit der Nutzungsuntersagung an die Adresse einzelner kultureller Betreiber auf dem RAW-Gelände, stellen eine nicht nachvollziehbare Eskalation dar. 

Die BVV erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit den von Kündigungen, Nutzungsuntersagungen und Räumungsaufforderungen betroffenen Nutzer:innen. Die langfristige Sicherung des Soziokulturellen L stellt für den Bezirk eine unverzichtbare Bedingung für jegliche Einigung mit dem Investor zur baulichen Entwicklung dar. Dem Investor sollte klar sein: Wenn durch ihn mit den Räumungsaufforderungen Fakten geschaffen werden sollen, die die Existenz des „Soziokulturellen L“ massiv bedrohen, wird jeglicher Kompromissbereitschaft des Bezirks der Boden entzogen. 

Die BVV wiederholt daher die Aufforderung an die Eigentümerin, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die strittigen Punkte unter Berücksichtigung der gültigen baurechtlichen Vorgaben im Gespräch und mit der Prämisse der Sicherung der Nutzenden des „Soziokulturellen L“ auf dem RAW-Gelände zu klären. 

Die BVV fordert die Rücknahme aller jüngst ausgesprochenen Kündigungs- und Räumungsaufforderungen.

Ohne Erhalt des SKL wird es für den bisher vorgesehenen Bebauungsplan keine Zustimmung der BVV geben. 

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