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Bedarfsgerechte Ausstattung der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen einfordern - strukturelle Defizite des Finanzierungsmodells endlich beheben

Initiatoren: Kolja Fuchslocher, René Pérez Domínguez

zur BVV am 29.01.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird aufgefordert, sich weiterhin im Rat der Bürgermeister und bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die strukturellen Defizite und Widersprüche in Ausstattung und Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) und der Eingliederungshilfen (EGH) nach dem SGB VIII aufgelöst und damit deren bedarfsgerechte Ausstattung sowie die bezirkliche Steuerungsfähigkeit ermöglicht und sichergestellt werden, da die bislang vom Rat der Bürgermeister*innen beschlossene Stellungnahme unzureichend ist.

Konkret bedeutet das:

 

  1. Die Bemessung der Zuweisungen im Bereich HzE für die Bezirke müssten den veränderten Realitäten entsprechend angepasst werden. Ursachen der Veränderung sind einerseits der auf diverse gesellschaftliche Krisen zurückzuführende gestiegene Bedarf an HzE-Leistungen und anderseits die gestiegenen Kosten durch Inflation und Tarifanpassungen der HzE-Träger, die unter anderem bei Tagessätzen und Fachleistungsstunden Kostensteigerungen zur Folge haben. Die gesetzlichen Pflichtleistungen für Kinder, junge Menschen und ihre Familien müssen ausreichend in einem übersichtlichen und planbaren System finanziert und steuerbare und nicht steuerbare Kosten konkret festgelegt werden.

  2. Wenn nicht steuerbare Mehrausgaben durch im Jahresverlauf gestiegene Fälle und Kosten in HzE entstehen, müssten diese Mehrausgaben zu 100 Prozent basiskorrigiert werden, da es sich hier um einen Rechtsanspruch der Familien handelt, den der Bezirk und damit das Land Berlin gewährleisten muss. Darüber hinaus sollten bezirkliche Budgetgewinne bei HzE und bei EGH verhindert werden, wenn zugleich andere Bezirke Budgetdefizite erzielen.

  3. Um das qualitativ hochwertige Angebot der stationären Jugendhilfeeinrichtungen auszuweiten sowie die Steuerungsfähigkeit der Bezirke zu stärken, ist es langfristig nötig, dass das Land Berlin wieder auch eigene kommunale Einrichtungen aufbaut. 

 

Das gesamte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg darf nicht in Haftung genommen werden für strukturelle Defizite in Finanzierung und Ausstattung der Hilfen zur Erziehung, die die Landesebene verantwortet und den Jugendhaushalt belasten.

 

Begründung:

Die finanziellen Probleme des Bereichs Hilfen zur Erziehung (HzE) beschäftigen den Jugendhilfeausschuss und das Bezirksamt seit diversen Bezirkshaushalten und sind aktuell wieder besonders akut. 

Dabei ist das Defizit in diesem Bereich nicht (allein) auf mangelnde Steuerung im Jugendamt zurückzuführen, sondern ist Ergebnis von gesellschaftlichen Krisen, aber auch widersprüchlichen landespolitischen Regelungen, die den Bezirk einerseits verpflichten, Hilfen zur Erziehung (HzE) als Rechtsanspruch zu gewährleisten, aber die Kosten dafür nur teilweise ausgleicht. Ebenso ist das Jugendamt abhängig vom vorhandenen Angebot der HzE-Träger, und deren Rahmenbedingungen – wie beispielsweise Kostensteigerungen durch Inflation und berechtigte Tarifanpassungen dadurch von Tagessätzen und Leistungsstunden – die das Land Berlin verhandelt. Auch den Aufbau von kommunalen Einrichtungen, der Steuerungsmöglichkeiten der Bezirke verbessern könnte, verantworte das Land. Steuerungsmöglichkeiten im Bezirk bestehen somit derzeit hauptsächlich nur auf dem Papier.

 

BVV 29.01.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Jugendhilfeausschuss

 

 

JHA 18.02.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

BVV 26.02.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Dem Bezirksamt wird aufgefordert, sich weiterhin im Rat der Bürgermeister und bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die strukturellen Defizite und Widersprüche in Ausstattung und Finanzierung der Hilfen zur Erziehung (HzE) und der Eingliederungshilfen (EGH) nach dem SGB VIII aufgelöst und damit deren bedarfsgerechte Ausstattung sowie die bezirkliche Steuerungsfähigkeit ermöglicht und sichergestellt werden, da die bislang vom Rat der Bürgermeister*innen beschlossene Stellungnahme unzureichend ist.

Konkret bedeutet das:

 

  1. Die Bemessung der Zuweisungen im Bereich HzE für die Bezirke müssten den veränderten Realitäten entsprechend angepasst werden. Ursachen der Veränderung sind einerseits der auf diverse gesellschaftliche Krisen zurückzuführende gestiegene Bedarf an HzE-Leistungen und anderseits die gestiegenen Kosten durch Inflation und Tarifanpassungen der HzE-Träger, die unter anderem bei Tagessätzen und Fachleistungsstunden Kostensteigerungen zur Folge haben. Die gesetzlichen Pflichtleistungen für Kinder, junge Menschen und ihre Familien müssen ausreichend in einem übersichtlichen und planbaren System finanziert und steuerbare und nicht steuerbare Kosten konkret festgelegt werden.

  2. Wenn nicht steuerbare Mehrausgaben durch im Jahresverlauf gestiegene Fälle und Kosten in HzE entstehen, müssten diese Mehrausgaben zu 100 Prozent basiskorrigiert werden, da es sich hier um einen Rechtsanspruch der Familien handelt, den der Bezirk und damit das Land Berlin gewährleisten muss. Darüber hinaus sollten bezirkliche Budgetgewinne bei HzE und bei EGH verhindert werden, wenn zugleich andere Bezirke Budgetdefizite erzielen.

  3. Um das qualitativ hochwertige Angebot der stationären Jugendhilfeeinrichtungen auszuweiten sowie die Steuerungsfähigkeit der Bezirke zu stärken, ist es langfristig nötig, dass das Land Berlin wieder auch eigene kommunale Einrichtungen aufbaut. 

 

Das gesamte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg darf nicht in Haftung genommen werden für strukturelle Defizite in Finanzierung und Ausstattung der Hilfen zur Erziehung, die die Landesebene verantwortet und den Jugendhaushalt belasten.

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