Antrag auf Abberufung des Bezirksamtsmitglieds Oliver Nöll gemäß § 35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetzes
zur BVV am 29.01.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Herr Oliver Nöll wird gemäß § 35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz als Mitglied des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg abberufen.
Begründung:
Da Herr Oliver Nöll einen Rücktritt unterlassen hat, bleibt nur der Weg einer Abberufung gemäß § 35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz.
BVV 05.03.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung
BVV 26.03.2025
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Herr Oliver Nöll wird gemäß § 35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz als Mitglied des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg abberufen.
