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Antrag auf Abberufung des Bezirksamtsmitglieds Oliver Nöll gemäß § 35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetzes

Initiator*innen: Katja Jösting, René Pérez Domínguez

zur BVV am 29.01.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Herr Oliver Nöll wird gemäß § 35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz als Mitglied des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg abberufen.

 

Begründung:

Da Herr Oliver Nöll einen Rücktritt unterlassen hat, bleibt nur der Weg einer Abberufung gemäß § 35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz.

 

 

BVV 05.03.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:  Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung

 

 

BVV 26.03.2025

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Herr Oliver Nöll wird gemäß § 35 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz als Mitglied des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg abberufen.

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