Moratorium für weitere Entscheidungen zum Parkplatz Koppenstraße/Palisadenstraße

zur BVV am 13.12.2023

Initiator: René Jokisch

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung eine Vorlage zur Kenntnisnahme zur Entsiegelung und Neugestaltung des Parkplatzes Koppenstraße/Palisadenstraße vorzulegen und keine weiteren Entscheidungen und Schritte zur Umsetzung zu unternehmen, bevor die Bezirksverordnetenversammlung dem nicht zugestimmt hat.

 

Begründung:

Die am Ende der Legislatur im August 2021 eingebrachte Vorlage zur Kenntnisnahme zur geplanten Maßnahme konnte wie viele andere nicht mehr von der BVV beraten werden und fiel der Diskontinuität zum Opfer. In der laufenden Legislatur wurde die VzK nicht erneut eingebracht. Im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz wurde lediglich auf eine Pressemitteilung zur anstehenden Beteiligungsveranstaltung hingewiesen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wurde die Maßnahme bei einer Präsentation diverser Planungen für Friedrichshain West auf einer Folie dargestellt, allerdings die vollständige Umwidmung der Parkfläche mit keinem Wort erwähnt. Eine Debatte der Maßnahmen fand an keiner dieser Stellen statt.

 

Nicht zuletzt angesichts der angespannten Parkplatzsituation und der Debatten in dem Kiez nach der umstrittenen Sperrung des Mittelstreifens der Friedenstraße, sollte die BVV über die Planungen diskutieren und keine weitere Umsetzung ohne eine demokratische Legitimation durch die BVV erfolgen.

 

Angesichts der Beschlüsse zum Entsiegelungskonzept (DS/1969/V) „… Das Konzept soll aufzeigen, wo im Bezirk Handlungsbedarf besteht, Möglichkeiten zur Entsieglung angeben und einen ersten zeitlichen Horizont zur Realisierung bzw. einen Vorschlag an die BVV zur Priorisierung der entwickelten Maßnahmen enthalten.“ und zum Ziel jährlich zwei Prozent der Parkplätze zu entsiegeln (DS/0425/VI) „… Die Entsiegelung von KfZ-Parkplätzen sollte sich geographisch über den Bezirk und die verschiedenen Kieze verteilen und sich außerdem am Umweltgerechtigkeitsatlas orientieren. Die von der Bevölkerung beim Projekt „berlin-entsiegeln.de“ genannten Straßenabschnitte sollten prioritär geprüft werden. Besondere Bedarfe für Parkplätze vor öffentlichen Einrichtungen und für besondere Bedarfe sollte bei der Auswahl der zu entsiegelnden Parkflächen beachtet werden. Das Zwei-Prozent-Ziel zur Entsiegelung von Parkplätzen soll in das zukünftige umfassende Entsiegelungskonzept einbezogen werden.“ kann das Bezirksamt nicht einfach beliebige weitreichende Maßnahmen umsetzen. Nach §13 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes gilt: Maßnahmen, die dem angeregten Verwaltungshandeln nicht voll entsprechen, sind nicht vor Kenntnisnahme durch die Bezirksverordnetenversammlung zu vollziehen.