Keine Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes für Lieferdienste!

zur Beratung in Ausschuss überwiesen | DS/0588/VI

Initiator: René Jokisch

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, keine Sondernutzungen für die Lieferdienste der „mobilen Plattformökonomie“ zu erteilen. Das betrifft insbesondere das Abstellen von Gebinden und Waren auf öffentlichen Gehwegen, wie auch das Parken der entsprechenden Lieferfahrzeuge. 

 

Begründung:

Das Liefern und Zustellen von Waren und Speisen ist ein wachsender Wirtschaftszweig, der einen relevanten Einfluss auf öffentliche Flächen und den Verkehr hat. Nahezu alle Bezahlmodelle der Lieferdienste basieren auf Arbeitsbedingungen, die dazu führen, dass die StVO nicht eingehalten wird. Das Abstellen von Waren und Fahrzeugen aller Art auf den öffentlichen Gehwegen und im Straßenland stellt eine zunehmende Gefahr insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen Beeinträchtigungen dar und ist auch mit Blick auf die Arbeitsbedingungen problematisch.

 

Drucksache beim Bezirksamt