Gesetzliche Absicherung von Mieter:innenbeiräten bei landeseigenen Wohnungsunternehmen

Antrag angenommen | DS/0355/VI

Initiatorin: Gaby Gottwald

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt die langjährige Forderung nach einer gesetzlichen Absicherung der Mitwirkung und Mitgestaltung von Mieter:innenbeiräten bei landeseigenen Wohnungsunternehmen zur Stärkung der Interessen von Mieter:innen. Zu diesem Zweck muss das Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG) dringend novelliert werden, wie es bereits in der letzten Legislatur geplant war. 

Die BVV des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg fordert daher das Bezirksamt auf, sich gegenüber dem Berliner Senat für eine Novelle des Wohnraumversorgungsgesetzes einzusetzen, die die Mitwirkung und Mitgestaltung von Mieter:innenbeiräten im Gesetz verankert und die allgemeinen Beteiligungsrechte auch für die Mieter:innenräte verbessert.

 

Begründung:

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) sind mit ihren berlinweit 340.000 Wohnungen Anker der sozialen Wohnraumversorgung. Im Sinne einer sozialen, demokratischen und ökologischen Unternehmenspolitik muss neben einer sozialen Bestandsbewirtschaftung und bezahlbarem Neubau, auch die umfassende Mitbestimmung von Mieter:innen in den Unternehmen verankert werden.

Nach dem Mietenvolksentscheid 2015 und der Einführung des Wohnraumversorgungsgesetzes wurden unternehmensweite Mieter:innenräte etabliert, die mit einem Sitz in den jeweiligen Aufsichtsräten der Unternehmen vertreten sind. Ihre Beteiligungsrechte sollten verstärkt werden.

Auf Quartiersebene verfolgen die Mieter:innenbeiräten eine lokale Interessenvertretung mit dem Ziel, die Wohnsituation und -qualität in den Quartieren in sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Fragen zu gestalten und zu verbessern und die Mieter:innen vor Ort in die aktive Gestaltung ihres Quartiers einzubeziehen. Damit tragen die Mieter:innenbeiräte zum partizipativen und beteiligungsorientieren Politikansatz des Bezirks bei. Die BVV sieht es daher als notwendig an, die Mieter:innenbeiräte im Wohnraumversorgungsgesetz gesetzlich zu verankern.

 

Drucksache beim Bezirksamt