Baumfällung durch Neubau - Information der BVV bei Antragstellung

Beschluss Überweisung DS/0041/VI

Initiator*innen: Gaby Gottwald, Kerima Bouali

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, bereits bei Antragstellung auf Baumfällung im Rahmen geplanter Bauvorhaben die BVV vorab in Kenntnis zu setzen.

Begründung:

Der Baumbestand auf freien Flächen und in Innenhöfen verbessert das Mikroklima und damit die Wohnqualität in Städten wesentlich. Dies ist gerade in einem so dicht besiedelten Bezirk wie Friedrichshain-Kreuzberg besonders wichtig. Es ist daher weitgehend unstrittig und gemeinsames Interesse aller Fraktionen, die den Klimawandel nicht leugnen, dass der Baumbestand im Bezirk möglichst geschützt und gepflegt werden muss - dies insbesondere nach dem trockenen Sommer 2021, infolge dessen laut Bezirksamt mehr als 2000 Bäume gefällt werden müssen. 

Wie nicht zuletzt die Auseinandersetzung um die Baumfällung wegen eines Neubauvorhabens an der Pintschstrasse nachdrücklich zeigte, muss dem Anliegen von Anwohner:innen am Erhalt des Baumbestandes mehr Augenmerk gewidmet werden.

Wenn Bauherren zur Durchführung ihrer Bauvorhaben Baumfällungen beantragen, so erfolgt dies zusammen mit der Einreichung des Bauantrags. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss für die Fällgenehmigung die untere Naturschutzbehörde von der verfahrensleitenden Bauaufsichtsbehörde beteiligt werden. Das Umwelt- und Naturschutzamt im Bezirk erteilt die Genehmigung oder verweigert sie.

 

BVV 26.01.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen, Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz (federführend)

Drucksache beim Bezirksamt