Aufforderung an das Jugendamt, Betroffene über Möglichkeiten zur Kostensenkung bei Kita-Gebühren (Verpflegungskosten) zu informieren

Initiatorin: Susanne Kustak

Das Jugendamt wird beauftragt dafür zu sorgen, dass

 

  1. allen Kindern, die über einen Berlin-Pass verfügen, durch die Kita-Kostenstelle der Eigenanteil für die Verpflegung auf eine Pauschale von 20,00 € reduziert wird.
  2. alle Betroffenen bei Antragstellung auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Vorlage des Jobcenterbescheids noch nicht die kostengünstigste Variante für den Eigenanteil Kitagebühren ist, sondern dass dazu die Vorlage des Berlin-Passes notwendig ist.
  3. in die Liste der Unterlagen, die schriftlich von der Kita-Kostenstelle für die Antragstellung ausgereicht wird, der Hinweis „Berlin-Pass, falls vorhanden“ aufgenommen wird.

 

Der BVV ist im Dezember 2018 Bericht zu erstatten.

 

 

Begründung:

 

Nach § 5, Abs. 1 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz

 

㤠5 Festsetzung der Kostenbeteiligung

 

  1. Für jedes betreute Kind soll die nach der einschlägigen Anlage jeweils maßgebliche Kostenbeteiligung festgesetzt werden, sofern nicht eine Verringerung der Kostenbeteiligung rechtfertigenden Unterlagen vorgelegt werden.“

 

setzt die Kostenstelle bei Antragstellung die Kosten für die Kita fest. Viele Betroffene denken, dass mit Vorlage des Jobcenterbescheides alles getan wäre. Sie wissen nicht, dass für eine kostengünstigere Variante auch der Berlin-Pass des Kindes vorzulegen ist, der natürlich auf dem Jobcenterbescheid beruht.

 

Deshalb ist es wichtig, die Betroffenen darüber zu informieren.