Wie sicher sind die Kleingärten und Grünflächen im Bezirk?

Schriftliche Anfrage SA/184/V

Initiator: René Jokisch

Ich frage das Bezirksamt:

1a.) Wie wird der Bezirk in die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans einbezogen?

1b.) Welche Zuarbeiten mit welchem Inhalt wurden vom Bezirk an den Senat bereits übergeben bzw. werden bis wann übergeben?

2.) Wie viele Parzellen in welchen Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen sind bis 2025 zur Umnutzung für soziale oder technische Infrastruktur vorgesehen?

3.) Welche der im Bezirk befindlichen Kleingartenanlagen befinden sich jeweils in Verwaltung der BIM bzw. des Liegenschaftsfonds, in bezirklicher Fachverwaltung oder in welchen sonstigen Verwaltungen?

4.) Welche Kleingartenanlagen sind durch Bebauungspläne gesichert und bei welchen Kleingartenanlagen befindet sich ein Bebauungsplan mit welchen Zielen in Erarbeitung?

5.) In welchen Kleingärten fanden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt oder sind geplant?

6.) Welche Ausgleichsflächen wurden für Kleingartenanlagen, die aufgegeben wurden, bereitgestellt und welche stehen künftig zur Verfügung?

7a.) Welcher Bedarf an Kleingartenflächen ist aufgrund des bereits erfolgten und des künftigen Bevölkerungszuwachses bekannt bzw. zu erwarten?

7b.) Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken um eine Unterversorgung entgegenzuwirken?

8a.) Wie ist der Stand der Arbeiten am bezirklichen Infrastrukturkonzept für soziale und grüne Infrastruktur?

8b.) Wie stellen sich in den Ortsteilen des Bezirks die jeweiligen Werte entsprechend der laut Berliner Umweltatlas gegebenen Richtwerte für Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen von 6 m² /Einwohner*in und 7 m² /Einwohner*in an siedlungsnahen Grünanlagen dar und mit welchen Maßnahmen soll Abhilfe für vorhandene Defizite geschaffen werden?

8c.) Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken um eine Unterversorgung entgegenzuwirken?

9.) Wie soll der Unterversorgung mit Grünflächen auch im Hinblick auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs entgegengewirkt werden?

 

 

Ihre schriftliche Anfrage wird beantwortet wie folgt:

1a.) Wie wird der Bezirk in die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans einbezogen?

Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) wird derzeit überarbeitet. Im II. Quartal 2018 wird ein erster Arbeitsentwurf vorliegen, der anschließend mit der Zivilgesellschaft, Verwaltungen, politischen Gremien und Bezirken abgestimmt wird. Nach erneuter Überarbeitung im IV. Quartal dieses Jahres soll der KEP dem Senat und anschließend dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Bezirk ist bislang noch nicht beteiligt worden, geht aber davon aus, dass dies noch geschieht.

 

1b.) Welche Zuarbeiten mit welchem Inhalt wurden vom Bezirk an den Senat bereits übergeben bzw. werden bis wann übergeben?

Bislang wurden keine Zuarbeiten übergeben. (siehe Antwort zu 1a).

 

2.) Wie viele Parzellen in welchen Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen sind bis 2025 zur Umnutzung für soziale oder technische Infrastruktur vorgesehen?

Die beiden in Bezirksverwaltung befindlichen Kleingartenanlagen (Halbinsel Stralau, Gleisdreieck) sind als Dauerkleingartenanlage gewidmet und gesichert. Eine Umnutzung ist nicht vorgesehen.

 

3.) Welche der im Bezirk befindlichen Kleingartenanlagen befinden sich jeweils in Verwaltung der BIM bzw. des Liegenschaftsfonds, in bezirklicher Fachverwaltung oder in welchen sonstigen Verwaltungen?

Die beiden in der Antwort zu 2. genannten Anlagen befinden sich in der bezirklichen Fachverwaltung des Straßen- und Grünflächenamtes. Des Witeren befindet sich im Bezirksgebiet eine dritte Kleingartenanlage (am Regenrückhaltebecken nördlich des Columbiadammes). Diese befindet sich nach hiesiger Kenntnis in der Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

 

4.) Welche Kleingartenanlagen sind durch Bebauungspläne gesichert und bei welchen Kleingartenanlagen befindet sich ein Bebauungsplan mit welchen Zielen in Erarbeitung?

Derzeit sind die Kleingartenanlagen im Gleisdreieck und auf der Halbinsel Stralau durch festgesetzte Bebauungspläne gesichert. Weitere Bebauungspläne befinden sich mit dieser Zielsetzung derzeit nicht im Verfahren.

 

5.) In welchen Kleingärten fanden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt oder sind geplant?

Keine.

 

6.) Welche Ausgleichsflächen wurden für Kleingartenanlagen, die aufgegeben wurden, bereitgestellt und welche stehen künftig zur Verfügung?

Keine.

 

7a.) Welcher Bedarf an Kleingartenflächen ist aufgrund des bereits erfolgten und des künftigen Bevölkerungszuwachses bekannt bzw. zu erwarten?

Für Kleingartenflächen gibt es keine Bedarfskenngröße (Versorgungswert). Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.

 

7b.) Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken um eine Unterversorgung entgegenzuwirken?

Keine.

 

8a.) Wie ist der Stand der Arbeiten am bezirklichen Infrastrukturkonzept für soziale und grüne Infrastruktur?

Das bezirkliche Soziale Infrastrukturkonzept (SIKo), in dem neben anderen Infrastrukturen auch wohnungs- und siedlungsnahe Grünflächen betrachtet werden, wurde am 28.02.2018 durch die BVV zur Kenntnis genommen. Parallel befindet sich das Konzept seit dem vierten Quartal 2017 in Fortschreibung. Hierzu wurden die bereits vorliegenden Daten, die durch die Senatsebene bereitgestellt werden, in Hinblick auf die Fortschreibung der Versorgungsanalyse und Bedarfsprognose ausgewertet und Gespräche mit den betroffenen Fachämtern geführt. Aktuell werden die auf dieser Basis erstellten umfangreichen Maßnahmelisten mit den Fachämtern endabgestimmt und ergänzendes Kartenmaterial erarbeitet. Die Fortschreibung soll vrsl. Ende 2018 abgeschlossen werden.

 

8b.) Wie stellen sich in den Ortsteilen des Bezirks die jeweiligen Werte entsprechend der laut Berliner Umweltatlas gegebenen Richtwerte für Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen von 6 m² /Einwohner*in und 7 m²/Einwohner*in an siedlungsnahen Grünanlagen dar und mit welchen Maßnahmen soll Abhilfe für vorhandene Defizite geschaffen werden?

Da von Senatsebene bisher keine aktuellen Daten zur Versorgungsanalyse Grünflächen (VAG) bereitgestellt wurden, sind zum derzeitigen Zeitpunkt weiterhin die Kennzahlen aus dem SIKo 2016 heranzuziehen:

 

8c.) Welche Kooperationsvereinbarungen hat der Bezirk mit anderen angrenzenden Bezirken um eine Unterversorgung entgegenzuwirken?

Keine.

 

9.) Wie soll der Unterversorgung mit Grünflächen auch im Hinblick auf den prognostizierten Bevölkerungszuwachs entgegengewirkt werden?

Um der Unterversorgung entgegen zu wirken, ist der Ankauf von Flächen erforderlich. Hierzu bedarf es einerseits potentieller Flächen und andererseits finanzieller Mittel. Der Senat hat in Aussicht gestellt, Mittel für den Ankauf von Flächen zur Verfügung stellen zu wollen. Derzeit beginnt die bezirksinterne Prüfung (Straßen- und Grünflächenamt, Umwelt- und Naturschutzamt), ob und welche geeigneten Flächen im Bezirk zur Verfügung stehen. Hierzu aus dem SIKo: Neue öffentliche Grünflächen werden derzeit nur am Spreeufer (rund 6.600 m²) und bei einem Neubauvorhaben an der Köpenicker Straße geplant. Diese zusätzlichen Flächen haben keinen signifikanten Einfluss auf die Versorgungsquote gemäß Flächenangebot je Einwohner. Auf Grund fehlender Flächen für weitere Grünflächen im Bezirk ist eine Versorgungsquote von 100 % gemäß Orientierungswert im Bezirk nicht möglich. Eine Folge des geringeren Angebots ist die Übernutzung der vorhandenen Flächen. Durch die intensive Nutzung der Flächen erhöhen sich die Instandsetzung- und Pflegekosten. Aus Sicht der Fachverwaltung sollten die Erneuerungs- und Instandsetzungszyklen der Grünflächen kürzer angesetzt werden. Dies ist aber derzeit nicht durch eine ausreichende Finanzierung und Personalausstattung abgedeckt. Neben der quantitativen Versorgung gemäß Richtwert sollte darum zusätzlich auch die Intensität der Nutzung und daraus resultierende unterschiedliche Kosten betrachtet werden. Der Erhalt der Qualität der vorhandenen Grünflächen muss im Bezirk als zentraler Ansatz verfolgt werden.

[…]

Für einen hochverdichteten Innenstadtbezirk wie Friedrichshain-Kreuzberg, der nur noch über vergleichsweise wenig Flächenpotenziale verfügt und in dem ein enormer Druck auf die Flächenverwertung durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Nutzungen besteht, kann es im Bereich der Infrastrukturentwicklung nicht allein um quantitative (Flächen-)Zuwächse gehen. Für den Bezirk steht die Aufgabe den BewohnerInnen die intensiv genutzten vorhandenen sozialen und grünen Infrastrukturen weiterhin nutzbar in einer angemessenen Qualität zur Verfügung zu stellen deshalb gleichgewichtig neben den rein quantitativen Versorgungszielen. Denn die Erfüllung quantitativer Richt- und Orientierungswerte der Versorgung wird vielfach nicht erreicht werden können. Daher wird es zudem darum gehen, die vorhandenen Angebote in ihrem derzeitigen Umfang zu sichern sowie deren Qualität zu steigern oder mindestens zu erhalten. Die aufgeführten Handlungsbedarfe müssen vor dem Hintergrund geringer Flächenreserven und beschränkter finanzieller sowie personeller Mittel für Neubau und Bestandserhalt gesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat