Verzögerungen im Prozess der Rekommunalisierung der Schulreinigung

zur BVV am 25.01.2023 | DS/0615/VI

Initiator: Jörn Rieken

 

Ich frage das Bezirksamt:

Aus welchen Gründen hat sich die AG Rekommunalisierung auf ihrer ersten Sitzung am 25.11.2022 einen Zeitrahmen von fast einem Jahr gesetzt, mit der Folgewirkung, dass die AG Rekommunalisierung – nach Aussage des Schulstadtrats bei der Erläuterung der VzK DS/0194/VI im Schulausschuss am 12.01.2023 – ihre Ergebnisse frühestens im 3. Quartal 2023 dem Abgeordnetenhaus und dem Senat zur weiteren Abstimmung und folgender Entwicklung einer Beschlussvorlage vorstellen wird, in Anbetracht der Tatsachen, dass

  1. die Koalition auf Landesebene im Koalitionsvertrag die Rekommunalisierung der Schulreinigung ab dem Jahr 2023 festgeschrieben hatte,
     
  2. SenFin gemäß DS/0449/V der AG Ressourcensteuerung bereits im Sommer 2022 sowohl Gelder wie Stellen für Pilotmaßnahmen auf bezirklicher Ebene für das Jahr 2023 zugesagt hat, und
     
  3. die Frist der bezirklichen Stellenplanung für den Doppelhaushalt 2024/2025 bereits Mitte 2023 abläuft und damit die Umsetzungen in den Bezirken nicht vor 2026 erfolgen können?

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1. bis 3.

Die AG Schulreinigung besteht aus Teilnehmenden der Senatskanzlei, der Sen BJF, der Sen Fin sowie aus fünf Bezirksämtern. Grundsätzlich wurde vereinbart, zunächst eine Bestandsaufnahme über die aktuelle Reinigungssituation in den Bezirken zu erstellen, sich im Anschluss im Sinne einer berlinweit einheitlichen Steuerung auf verbindliche Reinigungsstandards zu vereinbaren (vergleichbare Leistungsverzeichnisse) und erst im letzten Schritt über die Organisation der Schulreinigung zu entscheiden. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Senat und Bezirken ist nach Vorliegen der Ergebnisse ebenfalls geplant. Dies wäre ein Quantensprung, denn bisher hat sich der Senat im Hinblick auf die Schulreinigung für gänzlich unzuständig erklärt. Ausgeschrieben wurde in den Bezirken nach Kassenlage und mit unterschiedlichen Leistungsstandards. Für die zwischen Senat und Bezirken beabsichtigten Zielvereinbarungen, die unterschiedliche bezirkliche Leistungen mehrerer Fachämter betreffen, gibt es ein relativ kleines Budget. Eine Rekommunalisierung, die ihren Namen verdient, wäre daraus nicht zu finanzieren. Eine Zielvereinbarung zur Schulreinigung kann nicht allein die Frage beinhalten, wer reinigt, sondern muss eine deutliche Qualitätsverbesserung gewährleisten. Zudem ist der Bezirk angesichts der vielen Mitglieder der AG nicht in der Lage, im Alleingang die Dauer der AG und die Abfolge der zu behandelnden Themen zu bestimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

 

Drucksache beim Bezirksamt