Verkehrswendeprojekte zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs

zur BVV am 28.06.2023

Initiator: Katja Jösting

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche abgestimmten, bereits angeordneten bzw. finanzierten Verkehrswendeprojekte zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs sind durch die Haltung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, alle Vorhaben, die den Autoverkehr auch nur minimal beeinträchtigen könnten, de facto blockiert worden? (Bitte aufzählen und den Stand der Anordnung, Abstimmung, Finanzierung mitteilen.)

 

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

zu Frage 1: Wir haben derzeit noch sehr viele ungeklärte Punkte und ich kann keine vollständige Aussage tatsächlich dazu treffen. Das bezieht sich auch auf das Chaos, was ich eben angesprochen habe, dass es natürlich jetzt auch darum geht, das überhaupt auch erst mal alles nachzuvollziehen, was überhaupt gemeint ist.

Ich kann Ihnen insbesondere nichts zu Vorhaben sagen, die noch keine hohe  Planungsreife haben, aber aufgrund aktuell vorliegender Informationen könnten folgende Maßnahmen für den Radverkehr, die der Bezirk umsetzt, also es geht um Projekte, die der Bezirk umsetzt, betroffen sein:

Zu nennen ist zum einen die Unterhaltungsmaßnahme Friedenstraße. Derzeit läuft eine Unterhaltungsmaßnahme zur Sanierung eines Teilabschnitts der Friedenstraße durch den Bezirk. Im Zuge der Sanierung wird durch das Straßen- und Grünflächenamt die vorhandene Radverkehrsanlage im Abschnitt der Baumaßnahme entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes, § 39 2 und § 43 1 verbreitert.

Hier geht es darum, bei § 39 2, dass eben auch bei anderen baulichen Maßnahmen in jedem Fall eine Unterhaltungsmaßnahme auch immer auf die sichere Radinfrastruktur zu achten ist, damit man eben die Straße nicht mehrfach anfasst, auch nach etc., also auch eine Maßnahme, die im höchsten Sinne wirtschaftlich und sinnvoll ist, dass dann gleich in einem Aufmarsch zu machen.

Die hierfür anzuordnenden Verkehrszeichenpläne liegen der Sen MVKU, Abteilung 6, zur Anordnung vor. Die begonnen Maßnahmen machen eine verkehrsrechtliche Anordnung seitens Sen MVKU notwendig. Geplanter Abschluss der Maßnahme ist noch im Jahr 2023.

Eine weitere Maßnahme wäre die Radverkehrsanlage Revaler Straße. Geplant ist eine geschützte Radverkehrsanlage auf der Revaler Straße zwischen Warschauer Straße und Modersohnstraße. Die Maßnahme ist angeordnet, der Bau ist vergeben und soll in den nächsten Wochen beginnen. Geplanter Abschluss der Maßnahme ist im Jahr 2023.

Weiterhin sind die Arbeiten zur Markierung einer Radverkehrsanlage in der Scharnweberstraße zwischen Weichselstraße und Gürtelstraße betroffen. Die Maßnahme hat eine hohe Priorität, da aktuell der Schulwegverkehr zu der nahegelegenen Grundschule nur unsicher abgewickelt werden kann.

Es wurden zudem seitens der BVG bereits Haltestellenkaps errichtet. Diese engen die Fahrbahn nun weiter ein, sodass Fahrradfahrende gezwungen sind, zwischen den Gleisen der Tram zu fahren.

In den weiteren Abschnitten ist eine Zwischensituation entstanden, in der der Radverkehr nicht konsistent geführt wird. Seitdem gibt es eine hohe Beschwerdelage. Der Zustand muss beseitigt werden.

Die Finanzierung ist durch Sen MVKU seit März 2023 zugesagt. Jetzt durch das Haushaltsschreiben letzte Woche temporär außer Kraft gesetzt. Ein Verkehrszeichenplan wurde seitens des Bezirks zur Anordnung in der Abteilung 6 dem Sen MVKU vorgelegt.

Alle anderen Unterlagen liegen ausschreibungsreif vor. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen können kurzfristig erfolgen. Geplanter Abschluss der Maßnahme wäre noch im Jahr 2023.

Eine weitere Maßnahme ist die Fahrradstraße Stallschreiberstraße, Radvorrangnetz im Radverkehrsplan des Landes von Höhe Oranienstraße bis Alexandrinenstraße. Die Anhörung zur verkehrsrechtlichen Anordnung ist abgeschlossen. Die Anordnung durch den Bezirk wird in Kalenderwoche 26 / 27 erfolgen. Es handelt sich hier um eine Nebenstraße. Wir machen die Anordnung, wir finanzieren aber diese Maßnahme durch die Sen MVKU und die Mittel sind aktuell temporär gesperrt.

Im direkten Anschluss kann die Leistung ausgeschrieben und die Baufirma beauftragt werden. Geplanter Abschluss der Maßnahme wäre im Jahr 2023.

Es steht jetzt hier zwar nicht, aber ich sage es noch: Es sind überall Parkplätze betroffen, weshalb es in diese sehr ausgefeilte Unterscheidungslogik der Senatorin dann reinpasst und von uns so interpretiert wird, dass es dann da auch reingehört diese Maßnahme und davon entsprechend betroffen sind.

Fußverkehrsmaßnahmen sind lt. aktueller Informationslage nicht von dem Finanzierungsstopp betroffen.

Zu Radverkehrsvorhaben, deren Planungen am Anfang stehen, können keine Aussagen getroffen werden.

Zusätzlich könnten weitere Projekte an Hauptverkehrsstraßen, die vollständig durch die Sen MVKU durchgeführt werden, beispielsweise über die Projekteinheit Radverkehr, betroffen sein. Das wären beispielsweise Katzbachstraße, Dudenstraße, Schlesische Straße, Köpenicker Straße – hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.

 

Drucksache beim Bezirksamt