Verkehrsberuhigung Oranienstraße

Mündliche Anfrage | DS/0348/VI

Initiatorin: Gaby Gottwald

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Auswirkungen für das lokale Gewerbe für den alltäglichen Bedarf der Wohnbevölkerung im Kiez wird die Verkehrsberuhigung der Oranienstraße haben?

2. Welche konkreten Gewerbeplanungs- und Steuerungsmöglichkeiten hat der Bezirk, um das ansässige Gewerbe für den Alltagsbedarf der Wohnbevölkerung zu schützen und zu fördern und darüber zu verhindern, dass die Verkehrsberuhigung zum zusätzlichen Anreiz für die bereits laufende Herausbildung einer Partymeile in der Oranienstraße wird?

3. Welche Maßnahmen kann und wird der Bezirk ergreifen, um zu verhindern, dass die Verkehrsberuhigung der Oranienstraße zu einer Immobilienaufwertung führt und dadurch zu höheren Mieten und sozialer Verdrängung - z.B. über die Höherstufung der Wohnlage durch eine geringere Verkehrslärmbelastung?

 

Nachfragen:

  1. Wurde bei der Konzeptentwicklung der Verkehrsberuhigung überhaupt eine Folgeabschätzung für die Gewerbeentwicklung und die Entwicklung der Mieter:innenstruktur in der Oranienstraße gemacht?

2. Wie wird der Bezirk eine wirksame Kontrolle ausschließlich zulässiger Durchfahrten der Oranienstraße gewährleisten?

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Auswirkungen für das lokale Gewerbe für den alltäglichen Bedarf der Wohnbevölkerung im Kiez wird die Verkehrsberuhigung der Oranienstraße haben?

Das Bezirksamt geht davon aus, dass die geplante Verkehrsberuhigung der Oranienstraße grundsätzlich eine positive Auswirkung auf lokales Gewerbe, insbesondere für Ladenlokale, hat. Mehr Fuß- und Radverkehr sowie eine erhöhte Aufenthaltsqualität können zu einer Steigerung des Umsatzes führen. Weiterhin werden legale Möglichkeiten für die Gewerbeanlieferung geschaffen und somit die Situation für die Gewerbebetriebe deutlich verbessert, denn derzeit findet die Anlieferung oft – teilweise ordnungswidrig - in zweiter Reihe statt.

 

2. Welche konkreten Gewerbeplanungs- und Steuerungsmöglichkeiten hat der Bezirk, um das ansässige Gewerbe für den Alltagsbedarf der Wohnbevölkerung zu schützen und zu fördern und darüber zu verhindern, dass die Verkehrsberuhigung zum zusätzlichen Anreiz für die bereits laufende Herausbildung einer Partymeile in der Oranienstraße wird?

Im Rahmen der Genehmigung von Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland hat das Straßen- und Grünflächenamt Steuerungsmöglichkeiten.

Direkte Instrumente zur Sicherung des ansässigen Gewerbes stehen aus dem Planungsrecht heraus nicht zur Verfügung. Diese müssten bundesrechtlich geregelt werden. Dazu gibt es durchaus Initiativen, aber es ist noch nichts Konkretes bekannt. Eine Steuerung erfolgt indirekt über Gebietsausweisungen hinsichtlich der Art der Nutzung. So sind die Bereiche um die Oranienstraße überwiegend Mischgebiete und auch Beschränktes Arbeitsgebiet. Hier sind die gewerblichen Betriebe planungsrechtlich zulässig.

 

3. Welche Maßnahmen kann und wird der Bezirk ergreifen, um zu verhindern, dass die Verkehrsberuhigung der Oranienstraße zu einer Immobilienaufwertung führt und dadurch zu höheren Mieten und sozialer Verdrängung - z.B. über die Höherstufung der Wohnlage durch eine geringere Verkehrslärmbelastung?

Das Straßen- und Grünflächenamtes als Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaubehörde führt Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch, unter Berücksichtigung und Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer*innen im Bezirk. Eine Zielgröße ist hierbei auch die Verminderung von Verkehrslärm in Wohngebieten. Möglicherweise auftretende Randeffekte, wie die Aufwertung des Wohnumfeldes sind durch miet- und wohnungsbaupolitische Instrumente zu beantworten. Bezahlbarer Wohnraum darf nicht nur mit Luftverschmutzung, Lärmbelästigung und gefährlichen Straßen einhergehen.

 

Nachfragen:

  1. Wurde bei der Konzeptentwicklung der Verkehrsberuhigung überhaupt eine Folgeabschätzung für die Gewerbeentwicklung und die Entwicklung der Mieter:innenstruktur in der Oranienstraße gemacht?

Es fanden im Vorfeld verschiedene Beteiligungsformate statt:

  • Expert*innenengremium (zusammengesetzt aus lokalen und regionalen Interessenvertreter*innen)
  • Mehrere Straßenbefragungen vor Ort
  • Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Zwei Planungswerkstätten: eine öffentlich und eine geschlossen mit (repräsentativen) ausgewählten Anwohnenden

In allen Formaten konnten sich Gewerbetreibende einbringen, es wurde jedoch im Februar 2021 noch ein gesonderter Workshop mit den örtlichen Gewerbetreibenden durchgeführt

 

2. Wie wird der Bezirk eine wirksame Kontrolle ausschließlich zulässiger Durchfahrten der Oranienstraße gewährleisten?

Es gibt unterschiedliche technische und organisatorische Lösungsmöglichkeiten. Diese werden an unterschiedlichen Orten im Bezirk getestet. Die konkrete Lösung für die Oranienstraße ist noch nicht final planerisch entwickelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Annika Gerold

Bezirksstadträtin; Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

Drucksache beim Bezirksamt