Umsetzungsstand zum Dialog mit Gewerbetreibenden der Eisenbahnstraße

zur BVV am 25.01.2023 | DS/0609/VI

Initiatorin: Gaby Gottwald

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung des BVV-Beschlusses vom 14.12.2022 (DS/0473/VI), der das Bezirksamt auffordert, „mit den Gewerbetreibenden in der Eisenbahnstraße, die sich beim Bezirksamt und bei den BVV-Fraktionen schriftlich und namentlich gegen die Ausweitung des Straßenmarktes ausgesprochen haben, in den direkten Dialog zu gehen, bevor das Bezirksamt sein freies Ermessen über eine Ausweitung des Straßenmarktes ausübt“?

2. Trifft es zu, dass das Bezirksamt in Erwägung zieht, auch die Gewerbetreibenden aus der Markthalle Neun zum Dialogtreffen einzuladen, sowie Vertreter:innen der Markthalle selbst, was bedeuten würde, dass der BVV-Beschluss konterkariert würde, der sich eindeutig und unmissverständlich auf den Kreis der ansässigen Gewerbetreibenden bezieht, die schriftlich gegenüber dem Bezirksamt und den BVV-Fraktionen ihre Kritik an der Ausweitung des Straßenmarktes geäußert haben?

3. Wann endet die Genehmigungsfrist für den Antrag der Markthalle Neun auf Erweiterung des Straßenmarktes?

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

zu Frage 1: Ich habe dazu ja auch schon in der letzten Ausschusssitzung ausgeführt, nicht nur hier in der BVV war das Thema ja mittlerweile schon viermal auf der Tagesordnung, die Antragstellung, die Sondernutzung, sondern auch in der Verkehrsausschusssitzung, in der ich letzte Woche Mittwoch berichtet habe, dass derzeit ein Termin Mitte Februar zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt und der Wirtschaftsförderung abgestimmt wird, zu dem die in der Drucksache genannten Gewerbetreibenden eingeladen werden.

zu Frage 2: Es werden die Gewerbetreibenden aus der Eisenbahnstraße eingeladen. Hierbei wird nicht differenziert, ob eine Beschwerde vorliegt oder nicht. Es werden alle eingeladen, für die eine Erweiterung von Belang sein könnte.

zu Frage 3: Da die eingereichten Unterlagen für die Bearbeitung des Antrages nicht vollständig vorliegen, gibt es noch keine finale Genehmigungsfrist.

 

Herr Shafaqyar: Vielen Dank, Frau Gerold. Es besteht die Möglichkeit für Nachfragen. Frau Gottwald hat noch eine Zusatzfrage.

Nachfrage 1: Gut, habe ich das jetzt eben richtig verstanden, dass Sie in der Beantwortung auf die erste Frage gesagt haben, dass Sie die Gewerbetreibenden einladen wie in der Drucksache vermerkt und in der zweiten Frage gesagt haben, dass die Gewerbetreibenden eingeladen werden, die davon betroffen sind? Habe ich das richtig verstanden? Dann würde es sich hier nicht um den identischen Kreis handeln und auch nicht um die Drucksache.

Nachfrage 2: So, die zweite Frage, die schiebe ich gleich hinterher: Kann es sein, dass Sie … haben übrigens die Frist nicht genannt fällt mir jetzt ein. Ich habe nach der Genehmigungsfrist, wann die endet, gefragt, das haben Sie nicht beantwortet, sondern gesagt, die Unterlagen sind nicht da.

Dann frage ich das noch mal: Ist der Eindruck richtig, dass hier ein wenig mit dem Thema „Genehmigungsfiktion“ kalkuliert wird? Das heißt, wohl wissend, dass die Frist Anfang Februar ausläuft, zu sagen, wenn die Gewerbetreibenden und Sie bis dahin keine Entscheidung getroffen haben, dann gilt der Antrag als genehmigt.

 

Herr Shafaqyar: Dankeschön, Frau Gottwald. Die Frage wird auch von Frau Gerold beantwortet.

zu Nachfrage 1 und 2: Die Frage des Fristablaufs richtet sich danach, ob die Unterlagen vollständig vorliegen; sie liegen noch gar nicht vollständig vor. Insofern läuft die Uhr noch nicht. Also das ist nicht zutreffend, was Sie hier ausführen.

Und das Zweite: Es schließt sich nicht aus, es werden die Gewerbetreibenden aus der Drucksache eingeladen und darüber hinaus alle, für die das von Belang sein könnte, denn ich lade nicht zu Beteiligungsveranstaltungen nur die Leute ein, die für mein Anliegen sind und ich lade nicht nur die ein, die gegen mein Anliegen sind, sondern ich lade die ein, die davon betroffen sind.

 

Herr Shafaqyar: Vielen Dank. … Ich werde darauf achten, ich habe gerade ganz viel … Vielen Dank Frau Gerold für die Beantwortung. Es besteht noch die Möglichkeit für Nachfragen. Frau Jösting hat als erstes die Möglichkeit, weil der Vorrang für … Frau Rothmund, Sie haben sich vorher gemeldet. Eigentlich haben die Fraktionen Vorrang, die die mündliche Frage stellen, aber Sie können gerne da auch vorher … ich glaube, das macht nichts, ob da …, da wollen wir uns jetzt nicht …, ja, die Fraktion … das steht in 38, aber machen Sie doch einfach, machen Sie einfach, Frau Rothmund. Es besteht vier …, vielleicht einmal kurz zur Erklärung: Es besteht die Möglichkeit für vier Zusatzfragen. Sie können einfach … Genau, vorrangig. Es gab eine Nachfrage, soweit ich das mitbekommen habe. Ah, das tut mir leid, dann … okay … wie gesagt … Das war auch gar nicht streitig. Ich hätte gedacht, dass Frau Gottwald eine Frage gestellt hat.

Frau Rothmund: Ja, vielen Dank für die Möglichkeit, jetzt auch noch eine Frage zu stellen. Ich frage das Bezirksamt: Hat das Bezirksamt ein freies Ermessen in der Genehmigungspraxis von Straßenmärkten, wie es die Fragestellerin in der ersten Frage unterstellt?Und zweitens: Wie verlief das Genehmigungsverfahren zum Markt am Lausitzer Platz? Danke.

Herr Shafaqyar: Frau Rothmund, vielen Dank auch Ihnen. Sie haben jetzt zwei Fragen gestellt, das ist in Ordnung und ich würde Sie darum bitten, dass Sie nicht mehr den Vorwurf machen, dass ich Ihnen keine Fragen gewähren wollen würde. Ich habe nicht berücksichtigt, dass Frau Gottwald … ja, ich sehe da die Ironie dahinter, aber Dankeschön. Frau Gerold beantwortet zwei Ihrer Fragen jetzt wenn sie möchte.

 

zu Nachfrage 3 und 4: Die Fragestellerin der Ursprungsfrage irrt. Es besteht kein freies Ermessen. Es besteht ein reduziertes Ermessen. Gemäß § 11 Berliner Straßengesetz werden Sondernutzungsgenehmigungen in der Regel dann erteilt bzw. sollen erteilt werden, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und so ist es auch beim Markt am Lausitzer Platz, der auf 190 m² genehmigt wurde.

Er ist genehmigt worden, weil kein öffentliches Interesse dagegen stand gemäß Berliner Straßengesetz. Vielen Dank.

 

Herr Shafaqyar: Vielen Dank, Frau Gerold. Jetzt hat Frau Jösting die Möglichkeit, einer letzten Nachfrage.

Frau Jösting: Ja, ich frage das Bezirksamt, da es hier um ein grundsätzliches potenzielles öffentliches Interesse geht oder ein zu versagendes und um fliegende Bauten, wo man Brandschutz vielleicht auch beachten muss, da mehr als drei Personen betroffen sind und mehrere Ämter offensichtlich beteiligt sind, ob es denn zu dem Dialogverfahren, was da geplant ist, einen Bezirksamtsbeschluss gab?

 

zu Nachfrage 5: Frau Jösting, es handelt sich um Marktstände, so wie an vielen anderen Orten auch und im Rahmen meiner dezentralen Ressortverantwortung, auf die ja vorhin hingewiesen wurde, allerdings unzutreffend hingewiesen wurde, weil andere Ressorts davon betroffen waren. z.B. meins, weise ich darauf hin, dass in diesem Fall kein anderes Ressort davon betroffen ist, denn wenn, betrifft es mich selber - die Wirtschaftsförderung ist am Verfahren beteiligt - nach Berliner Straßengesetz, wie es sich gehört beteiligt, wie so ein Verfahren durchgeführt wird - wird beteiligt.

Genau, aber ich möchte nicht ins Zwiegespräch gehen, wie gesagt, ich bin federführend zuständig in dezentraler Ressortverantwortung und als solche werden wir über den Antrag entscheiden und es ist ja irgendwie jedes Mal bei diesem Thema der Fall zur Markthalle Neun. Auch dieses Mal ist es leider eine Falschbehauptung, dass am 01.02. irgendwas ausläuft, Frau Gottwald.

 

Drucksache beim Bezirksamt