Umsetzung des Einwegtütenverbots im Bezirk

mündliche Anfrage | DS/0389/VI

Initiatorin: Karolin Behlert

 

 Ich frage das Bezirksamt: 

1.) Plant der Bezirk nach dem Einwegtütenverbot vom Bund für Supermärkte seit dem 01.01.2022 die Regelung für Wochenmärkte bspw. im Rahmen des Zero-Waste-Konzepts umzusetzen? 

2.) Und wenn ja, wie? 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Plant der Bezirk nach dem Einwegtütenverbot vom Bund für Supermärkte seit dem 01.01.2022 die Regelung für Wochenmärkte bspw. im Rahmen des Zero-Waste-Konzepts umzusetzen?

Seit dem 01.01.2022 gilt in Deutschland ein Verbot für sogenannte Einweg-Plastiktüten. Dazu wurde in das Verpackungsgesetz eine Regelung neu aufgenommen, nach der »Letztvertreibern« ab dem 1. Januar 2022 das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen, mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden, verboten. Dies gilt nicht für Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Adressat*innen des Verbots sind »Letztvertreiber*innen, d. h. (nur) diejenigen Vertreiber*innen, die Verpackungen an die*den Endverbraucher*in abgeben. Dies sind nicht nur Supermärkte, sondern auch Gewerbetreibende auf Wochenmärkten. Da das Verbot schon gesetzlich besteht, bedarf es keiner Einbeziehung in das Zero-Waste-Konzept. Das Verbot ist bußgeldbewehrt.

 

2. Und wenn ja, wie?

Der Bundestag ging in seiner Begründung der Reglung davon aus, dass anlassbedingte sowie stichprobenartige Kontrollen der Einhaltung der durch die Änderung des Verpackungsgesetzes geschaffenen Regelung erfolgen und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt werden. Die Ordnungsämter befinden sich derzeit mit der der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- & Klimaschutz (SenUMVK) im Austausch darüber, welche Tätigkeiten von den Ordnungsämtern im Zusammenhang mit verpackungsrechtlichen Regelungen (insbesondere der auch ab 01.01.2023 geltenden Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen) abverlangt bzw. erwartet werden. Zusätzliches Personal für die zusätzlichen Kontrolltätigkeiten steht nicht zur Verfügung, weshalb sich der Bezirk auch in einer RdB-Stellungnahme ähnlich wie andere Bezirke kritisch dazu geäußert hat, neue Aufgaben ohne zusätzliches Personal zu übernehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                         

Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

Bezirksstadträtin Annika Gerold

 

Drucksache beim Bezirksamt