Tiefgaragen-Nutzung im Gesundheitszentrum Bergmannstraße

Schriftliche Anfrage SA/069/V

Initiator: René Jokisch

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Inwiefern ist es zutreffend, dass bei der Baugenehmigung für die Tiefgarage des Gesundheitszentrums Bergmannstraße mit dem Bauträger vereinbart wurde, dass eine bestimmte Anzahl Stellplätze für Anwohner*innen ermäßigt zur Verfügung stehen sollen?
     
  2. Wenn ja, um wieviele Stellplätze handelt es sich und ist diese Vereinbarung in der Praxis umgesetzt?

 

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Inwiefern ist es zutreffend, dass bei der Baugenehmigung für die Tiefgarage des Gesundheitszentrums Bergmannstraße mit dem Bauträger vereinbart wurde, dass eine bestimmte Anzahl Stellplätze für Anwohner*innen ermäßigt zur Verfügung stehen sollen?

Es ist nicht zutreffend, dass bei der Baugenehmigung für die Tiefgarage des Gesundheitszentrums Bergmannstraße mit dem Bauträger vereinbart wurde, dass eine bestimmte Anzahl Stellplätze für Anwohner/innen ermäßigt zur Verfügung stehen sollen. Auch der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2-12 VE für das Grundstück enthält dazu keine Regelung.

2. Wenn ja, um wieviele Stellplätze handelt es sich und ist diese Vereinbarung in der Praxis umgesetzt?

Entfällt