Spielmobil

zur BVV am 26.04.2023 | DS/0695/VI

Initiator: Kolja Fuchslocher

 

Ich frage das Bezirksamt:

1.)    Auf Grundlage welcher Entscheidungen wurde dem Spielmobil mitgeteilt, dass es in diesem Jahr Angebote auf dem Boxhagener Platz, der Weberwiese und dem Theodor-Wolff-Park anbieten darf?

2.)    Auf welchen weiteren öffentlichen Plätzen /Flächen/Grünanlagen auf dem bislang Angebote der Kinder- und Jugendhilfe stattgefunden haben, wie zum Beispiel der Kinderkarneval der Kulturen am Halleschen Tor, dürfen künftig ebenfalls diese Angebote nicht mehr stattfinden?

3.)    Wie lief die Kommunikation zwischen den Ämtern des Bezirksamts dazu?

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

zu Frage 1: Ich verweise an der Stelle auch noch mal darauf, ich habe letzte Woche auch dem UGK-Ausschuss schon ausführlich dazu berichtet und werde das jetzt ein bisschen knapper machen.

Grundlage war die Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen im Straßen- und Grünflächenamt, welche ein Befahren von Grünanlagen mit einem Kfz ausgeschlossen hat, da es sich bei den Anlagen um Premiumflächen bzw. um Gartendenkmale handelt.

Mit Premiumfläche ist gemeint, dass der Bezirk vom Land fünfmal mehr Mittel für die Pflege und den Unterhalt dieser Grünfläche erhält. Dafür muss die Grünanlage jedoch auch in einem besonders guten Zustand gehalten werden. Aufgrund des nicht auskömmlichen Budgets im Grünunterhalt ist dies somit eine sehr wichtige zusätzliche Einnahmequelle.

 

zu Frage 2: Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallprüfung. Das Straßen- und Grünflächenamt ist stets an einvernehmlichen Lösungen mit den Antragstellenden interessiert und auch, um schon mal die Beantwortung zu Frage 3 vorzugreifen: Zwischen Jugendamt und Straßen- und Grünflächenamt gibt es eine sehr gute Kooperation bzw. auch mit Blick auf die vielen verbindenden Themen.

Die Schaffung und das Beibehalten von Angeboten für Kinder, auch in unseren Grünanlagen, ist auch mir sehr wichtig. Deshalb muss hier besonders gründlich abgewogen werden.

 

zu Frage 3: Derzeit befindet sich das Straßen- und Grünflächenamt in direkten Gesprächen mit der Antragstellerin. Eine einvernehmliche Lösung mit der Antragstellerin hinsichtlich Befahrung, Flächenauswahl und Nutzung steht in Aussicht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Sondernutzung in Grünanlagen besondere Auflagen erfüllt werden müssen, die zwingend Grundlage für die Abwägung bei jeder Entscheidungsfindung sind.

Insbesondere das Befahren mit Kfz, das ist letztlich der Dreh- und Angelpunkt in dieser Frage, soll auf das absolute Minimum reduziert werden, um Erhalt und Pflege und gutes Nutzungserlebnis für alle in der Grünanlage zu gewährleisten.

Das Straßen- und Grünflächenamt hat für die Weberwiese ein Lösungsvorschlag gemacht der vorsieht, dass die Grünanlage genutzt werden kann, die Fläche jedoch nicht durch ein Kfz befahren wird. Die weiteren Standorte müssen noch einzeln abgestimmt werden.

Herr Fuchslocher: Wann erfolgte die jeweilige ablehnende Bescheidung der Anträge? Und zweite Nachfrage: Welche Plätze, Parkanlagen etc. sind denn sog. Premiumplätze und fallen unter dieses Reglement?

 

zu Nachfrage 1: Das konkrete Datum kann ich Ihnen nicht nennen. Ich meine, es ist vorletzte Woche gewesen. Ich kann es gerne nachreichen.

 

Nachtrag vom 09.05.2023

 

Am 29.03.23 hat das Straßen- und Grünflächenamt per E-Mail den Sondernutzungsantrag für die Standorte

 

-          Traveplatz mit Zufahrt zur Grünanlage

-          Hohenstaufenplatz mit Zufahrt zur Grünanlage

-          Spielplatz Blumenstraße zwischen 47 und 49 mit Zufahrt zur Grünanlage

-          Görlitzer Park mit Zufahrt zur Grünanlage

-          Petersburger Platz mit Zufahrt zur Grünanlage (Hier gilt die Genehmigung nur temporär bis zum Beginn der Arbeiten für die Erneuerung der Rasenfläche.)

-          Spielplatz Schreinerstr. 45 - 46

 

genehmigt.

 

Die Standorte Theodor-Wolff-Park,  Weberwiese und Boxhagener Platz wurden zu diesem Zeitpunkt zunächst abgelehnt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Sondernutzung in Grünanlagen besondere Auflagen erfüllt werden müssen, die zwingende Grundlage für die Abwägung bei jeder Entscheidungsfindung im Straßen- und Grünflächenamt sind. Insbesondere das Befahren mit Kfz soll auf das absolute Minimum reduziert werden, um Erhalt, Pflege und ein gutes Nutzungserlebnis für alle in der Grünanlage zu gewährleisten. Das Straßen- und Grünflächenamt ist stets an einvernehmlichen Lösungen mit den Antragstellenden interessiert. Zwischen Jugendamt und Straßen- und Grünflächenamt gibt es eine sehr gute Kooperation bspw. auch mit Blick auf den Bau unserer Spielplätze. Die Schaffung und das Beibehalten von Angeboten für Kinder, auch in unseren Grünanlagen, ist uns ein Anliegen. Deshalb muss hier besonders gründlich abgewogen werden.

 

Nach direkten Gesprächen mit der Antragstellerin wurde eine Lösung hinsichtlich Befahrung, Flächenauswahl und Nutzung gefunden, sodass die Genehmigungen mit Auflagen für die Standorte Theodor-Wolff-Park, Weberwiese und Boxhagener Platz am 03.05.2023 postalisch versendet wurden.

 

zu Nachfrage 2: Ich kann Ihnen auch nicht aus dem stegreif sämtliche Premiumflächen aufzählen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es nach meinem Stand für die Weberwiese in Frage kommt und auch für den Theodor-Wolff-Park und beim Boxhagener Platz handelt es sich um ein Gartendenkmal.

 

Herr Vollmert: Ich frage zu den Premiumflächen und Gartendenkmalen, die in das Landesprogramm aufgenommen werden sollen. Gab es vorher eine Abwägung bezüglich der Nutzungskonflikte, die sich durch diese Premiumkategorie ergeben könnten oder wurde erst mal aus rein fachlicher Sicht gesagt, die und die Flächen eignen sich als Premiumstandort und später kümmern wir uns um mögliche Zielkonflikte?

 

zu Nachfrage 3: Ich glaube Zielkonflikte und Abwägungsfragen haben wir in Friedrichshain-Kreuzberg in jeder Grünanlage, also das ganz ausnahmslos. Und ich habe ja ganz ausdrücklich auch  gesagt, dass gerade die Belange von Kindern und Jugendlichen eine besonders hohe Rolle in dieser Abwägungsentscheidung spielen und wir deshalb auch an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten.

Was die Premiumflächen betrifft möchte ich sagen, dass es auch ein sehr großer Erfolg der Mitarbeiter*innen des Straßen- und Grünflächenamtes ist, dass sie fünfmal so viel Grünunterhalt einwerben können quasi dadurch für den gesamten Grünunterhalt des Bezirkes. Und insofern denke ich, dass es sehr wohl möglich ist, hier auch beides zu verbinden und ich habe es zugesagt, es wird eine Lösung geben.

 

Drucksache beim Bezirksamt