Sperrung Rigaer Straße

Schriftliche Anfrage SA/128/V

Initiator: Thorsten Buhl

Seit dem 01.08.2017 ist die Rigaer Straße zwischen Samariterstraße und Voigtstraße für 19 Monate gesperrt. Angeordnet hat das der Stadtrat Andy Hehmke. Daraus ergeben sich erhebliche Unannehmlichkeiten für die Anwohner*innen.

Daher frage ich das Bezirksamt:

1. Inwieweit war die Polizei in die Entscheidungsfindung der kompletten Sperrung involviert?

2. Gab es Vorgaben der Polizei diese Sperrung umzusetzen?

3. Inwieweit war die CG-Group als Bauherrin in diese Entscheidung involviert?

4. Welche Gründe nannte die Polizei, um die Sperrung zu rechtfertigen?

5. Wie bewertet das Bezirksamt den geldwerten Vorteil für die CG-Group, da das Bauvorhaben vorzeitig abgeschlossen werden kann durch die Sperrung?

6. Wie beurteilt das Bezirksamt die Bevorteilung durch die Sperrung für die CGGroup?

7. Hat der Stadtrat Andy Hehmke bewusst in Kauf genommen eine Sperrung der Rigaer Straße kurz nach Beginn der Sommerpause der Bezirksverordnetenversammlung anzuordnen, um Fakten zu schaffen, die die Bezirksverordnetenversammlung nicht beeinflussen kann?

8. Zu welchem Zeitpunkt wurde mit der Polizei und der Bauherrin über die Sperrung erstmals gesprochen?

9. Welche Personen waren expliziten an der Entscheidungsfindung involviert?

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Anordnung ist von der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde nach eingehender Prüfung und Abwägung erteilt worden. Die Anordnung erfolgte ausschließlich nach der Straßenverkehrsordnung unter den Gesichtspunkten der verkehrlichen Sicherheit und dem Schutz der Anwohner vor Lärm.

1. Inwieweit war die Polizei in die Entscheidungsfindung der kompletten Sperrung involviert?

Die Polizei war im Rahmen der Vorbesprechung des BV am 03.03.2017 (siehe Punkt 8.) und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens zu beteiligen. Im Anhörungsverfahren wurden die zuständigen Mitarbeiter zu einem gemeinsamen Ortstermin eingeladen. Die dort getroffenen Aussagen wurden im Nachgang schriftlich bestätigt.

 

2. Gab es Vorgaben der Polizei diese Sperrung umzusetzen?

Es gab keine Vorgaben der Polizei. Es wurde eine Stellungnahme zur verkehrlichen Sicherheit mit Aspekten zur polizeilichen Sicherheit abgegeben.

 

3. Inwieweit war die CG-Group als Bauherrin in diese Entscheidung involviert?

Als Antragsteller war auch die CG-Group bei dem gemeinsamen Ortstermin anwesend.

 

4. Welche Gründe nannte die Polizei, um die Sperrung zu rechtfertigen?

Insbesondere wurde die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und die Sicherheit von Mitarbeitern der Polizei thematisiert.

 

5. Wie bewertet das Bezirksamt den geldwerten Vorteil für die CG-Group, da das Bauvorhaben vorzeitig abgeschlossen werden kann durch die Sperrung?

Die Frage ist nicht von der Straßenverkehrsbehörde zu beantworten.

 

6. Wie beurteilt das Bezirksamt die Bevorteilung durch die Sperrung für die CGGroup?

Es gab und gibt keinerlei Bevorteilung der CG-Group.

 

7. Hat der Stadtrat Andy Hehmke bewusst in Kauf genommen eine Sperrung der Rigaer Straße kurz nach Beginn der Sommerpause der Bezirksverordnetenversammlung anzuordnen, um Fakten zu schaffen, die die Bezirksverordnetenversammlung nicht beeinflussen kann?

Auf Grund bestehenden Baurechtes war beiden gegenüberliegenden Bauvorhaben vom FB Straßen eine Sondernutzungsgenehmigung zu erteilen. Die verkehrliche Sicherung war dann bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen und ist im üblichen terminlichen Ablauf erfolgt. Herr Stadtrat Hehmke war in der Anordnungsphase nicht in den Vorgang involviert. Das Büro des Stadtrates wird üblicher Weise bei Baumaßnahmen im untergeordneten Straßennetz nicht einbezogen. Dass ein Bauvorhaben in der öffentlichen Kritik steht, ist bei der Betrachtung der erforderlichen Baustellensicherung und bei der Gewährleistung der Verkehrssicherheit unbeachtlich.

 

8. Zu welchem Zeitpunkt wurde mit der Polizei und der Bauherrin über die Sperrung erstmals gesprochen?

In einer Besprechung am 03.03.2017, zu der der FB Straßen des Straßen- und Grünflächenamtes im Rahmen der Bearbeitung des Sondernutzungsantrages der CG-Group eingeladen hatte (angenommene Baugenehmigung ca. Mai 2017). Diese Besprechung diente zur Koordinierung und Information über die gegenüberliegenden Baumaßnahmen, sowie weiterer Arbeiten (Leitungsverwaltungen) im öffentlichen Verkehrsraum. Das gegenüberliegende Bauvorhaben der KW Development hatte zu diesem Zeitpunkt schon Baurecht und auch eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis und straßenverkehrsbehördliche Anordnung. 9. Welche Personen waren expliziten an der Entscheidungsfindung involviert? Die Sachbearbeiterin der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde. Die Sachbearbeiterinnen des FB Straßen. Bauherrenvertreter beider Bauvorhaben. Sachbearbeiter des zuständigen Polizeiabschnitts 51 einschließlich des Kontaktbereichsbeamten. Vertreter der Baustellensicherungsfirma, auf die sich die Bauherren auf Forderung der SVB zu einigen hatten.

Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke