Sozialwohnungen und Apartments für Studierende auf dem ehemaligen Gelände der Bockbrauerei dauerhaft sozial sichern
Initiatorin: Kerima Bouali
Im April 2016 beschloss die BVV Friedrichshain-Kreuzberg die Aufstellung des Bebauungsplans 2-50 für das ehemalige Gelände der Bockbrauerei. Eine zwischenzeitliche Veränderungssperre für das Grundstück wurde 2019 außer Kraft gesetzt, nachdem das Bezirksamt der Aufforderung durch die BVV zur Änderung des Inhalts im Bebauungsplanverfahren 2-50 in „Urbanes Gebiet“ nachgekommen war. Nun beginnt die Bauwert AG auf dem Grundstück mit der Umsetzung des Bauvorhabens „Die neue Bockbrauerei“, dessen 130 Eigentumswohnungen seit letztem Jahr vermarktet werden, während der Bebauungsplan 2-50 laut Informationen des Geodaten-Portals ‚Mein XHain’ noch „im Verfahren befindlich“ ist.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Was waren Anlass und Zielsetzung des oben genannten bauleitplanerischen Verfahrens?
2. In welchem Verhältnis stand und steht das Projekt der Bauwert AG zu den Zielen und Inhalten des Bebauungsplans 2-50?
3. Beabsichtigt das Bezirksamt noch eine Festsetzung des Bebauungsplans 2-50 oder ist mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen?
4. In der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 17. Mai 2023 im AGH heißt es, die Bauwert AG habe den Vertrag mit der landeseigenen Woh-nungsbaugesellschaft HOWOGE gekündigt. Dieser sah insbesondere die Übernahme und Bewirtschaftung des geförderten Wohnanteils auf dem Areal durch die HOWOGE vor. Stattdessen „prüft“ die berlinovo, so die Antwort der SenSBW, „nach eigenen Angaben aktuell den Ankauf eines schlüsselfertig von der Bauwert AG zu errichtenden Teils des Projekts. (...) Dieser Teilbereich umfasst den geförderten Wohnteil und ca. 50 Apartments für Studierende sowie eine Kita.“ Auf welcher bauplanungsrechtlichen Grundlage wird „Die neue Bockbrauerei“ realisiert?
5. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt über die Gründe für die Kündigung des Vertrags zwischen Bauwert AG und HOWOGE vor? Kleine Anfrage Eingang vom 27.06.2023
6. Wie beurteilt das Bezirksamt das Ausscheiden der HOWOGE aus dem Bauvorhaben?
7. Wie groß ist der Anteil des geplanten geförderten Wohnraums an der geplanten Gesamtfläche Wohnen im Bauvorhaben „Die neue Bockbrauerei“?
8. Auf welcher vertraglichen Grundlage sichert die Bauwert AG die Errichtung von gefördertem Wohnraum auf dem ehemaligen Gelände der Bockbrauerei zu?
9. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zum geplanten Wohnungsschlüssel der geplanten 25 Sozialwohnungen?
10. Welche Kenntnisse besitzt das Bezirksamt über die Wohnungsgrößen und die zu erwartenden Mietkosten (€/m2 nettokalt) der geplanten ca. 50 studentischen Apartments?
11. Wie beurteilt das Bezirksamt das mögliche Eintreten der berlinovo in das Bauvorhaben „Die neue Bockbrauerei“ angesichts der Tatsache, dass sich die berlinovo in der 3. Ergänzungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den LWUs zwar zur „Mitwirkung an der Fortentwicklung der Kooperationsvereinbarung bis zum Ende der Gültigkeit der Vereinbarung zum 31.12.2023 verpflichtet“ hat, jedoch nicht der Kooperationsvereinbarung selbst beigetreten ist und sich damit auch nicht zu einer „Sozialen Bestandsbewirtschaftung“ nach Ziffer 4 der KoopV für ihren gesamten Wohnraumbestand verpflichtet hat?
12. Mit welchen Mitteln beabsichtigt das Bezirksamt darauf hinzuwirken, dass sowohl die 25 geförderten Wohnungen als auch die Studierendenapartments, die auf dem ehemaligen Areal der Bock-brauerei errichtet werden sollen, dauerhaft sozial gebunden sind?