Sondergenehmigung Geldautomaten
Initiator: René Jokisch
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Wie viele Sondergenehmigungen erteilte das Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren für freistehende Geldautomaten?
2.) Inwiefern prüft das Bezirksamt bei einem solchen Verfahren die denkmalschutzrechtlichen und städtebaulichen Belange sowie die Beeinträchtigung von öffentlichen Leitungen?
3.) Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 22.08.2023, welches feststellt, dass die Aufstellung von Geldautomaten auf öffentlichen Gehwegen von Bezirksämtern nicht erlaubt werden muss?