Sofortzuschlag und Einmalzahlungsgesetz

mündliche Anfrage | DS/0345/VI

Initiator: Kolja Fuchslocher

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie erfolgte die Umsetzung des Gesetzes für die in Verantwortung des Bezirkes liegenden Leistungsempfänger:innen?

2. Haben alle Berechtigten die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten?

3. Erhalten Leistungsempfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 39 SGB VIII im Rahmen von Leistungen nach insbesondere §§ 33-35 SGB VIII ebenfalls eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bzw. den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro in Anlehnung an AV Jugendhilfeunterhalt Berlin bzw. SGB II und XII (Vgl. Tammen, in FK-SGB VIII, §39 RN 9ff.)?

 

Nachfragen:

  1. Wenn Nein, was wird das Bezirksamt unternehmen, um auch den Leistungsempfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB VIII diese Leistungen zukommen zu lassen und eine entsprechende finanzielle Benachteiligung der Betroffenen zu verhindern?

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie erfolgte die Umsetzung des Gesetzes für die in Verantwortung des Bezirkes liegenden Leistungsempfänger:innen?

In der überwiegenden Zahl der Leistungsempfangenden wurde der Anspruch automatisiert in der Fachsoftware Open/Prosoz zentral eingespielt und zur Zahlung gebracht. In den übrigen Fällen antraglos händisch ins System und zur Auszahlung eingebracht.

 

2. Haben alle Berechtigten die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten?

Davon ist angesichts der Verfahrens auszugehen. Sollte bei Folgezahlungen im Einzelfall festgestellt werden, dass die Zahlung nicht generiert wurde, wird dies nachgeholt.

 

3. Erhalten Leistungsempfänger:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 39 SGB VIII im Rahmen von Leistungen nach insbesondere §§ 33-35 SGB VIII ebenfalls eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bzw. den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro in Anlehnung an AV Jugendhilfeunterhalt Berlin bzw. SGB II und XII (Vgl. Tammen, in FK-SGB VIII, §39 RN 9ff.)?

Da es sich hierbei um eine Bundesgesetzgebung handelt und ein berlinweites einheitliches Verfahren abgestimmt werden sollte, wurde die Anfrage an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gerichtet. Das Jugendamt erhielt dazu folgende Antwort:

Ob auch Empfängerinnen und Empfänger von Jugendhilfeunterhalt eine Einmalzahlung bzw. einen Sofortzulage entsprechend den Regelungen nach dem SGB XII erhalten können, wird in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie derzeit rechtlich geprüft. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird, kann leider nicht eingeschätzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Clara Herrmann

Bezirkbürgermeisterin

 

Drucksache beim Bezirksamt