Schafft das Bezirksamt Unterbringungsplätze mit dem 2019 beschlossenen Konzept?

zur BVV am 28.06.2023

Initiator: René Jokisch

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele und welche der im Konzept „Neuer Wohnraum auch für
    Geflüchtete in Friedrichshain-Kreuzberg“ des Bezirksamts 2019
    beschlossenen 1.000 Unterbringungsmöglichkeiten wurden im Bezirk
    tatsächlich geschaffen?
     
  2. Sieht das Bezirksamts mit der Entscheidung gegen die Unterbringung
    Geflüchteter an monofunktional genutzten Standorten im Ergebnis einen
    Ausdruck der Unterstützung der Integration von Geflüchteten, obwohl seit
    Jahren keine Plätze realisiert wurden und sich momentan auch keine im
    Bau befinden?
     
  3. Inwiefern hat das Bezirksamt seine Ideen zur Änderung der Planung in
    der Franz-Künstler-Straße mit dem Senat abgestimmt, bevor es mit der
    landeseigenen Gewobag die Abstimmung gesucht hat, da die Neuplanung zu
    einer weiteren Verzögerung bei der Schaffung von Unterbringungsplätzen
    führen könnte?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg     

Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie viele und welche der im Konzept „Neuer Wohnraum auch für Geflüchtete in Friedrichshain-Kreuzberg“ des Bezirksamts 2019 beschlossenen 1.000 Unterbringungsmöglichkeiten wurden im Bezirk tatsächlich geschaffen?

 

Der Bezirk wird die Unterbringungsplätze in der vom Senat geforderten Zahl bereitstellen, jedoch als „Modellbezirk“ in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung qualitativ über die geforderten Standards hinausgehen. Ein LOI zur Umsetzung des bezirklichen Handlungsansatzes wurde mit dem Senat abgestimmt.

 

Der Bezirk hat sich mit dem Bezirksamtsbeschluss V/ 378/2019 dafür entschieden, statt zwei MUF-Großstandorte mit jeweils 500 Plätzen, kleinere dezentrale Standorte zu entwickeln. Dabei hatte ich dem Bezirksamt vorgeschlagen auch Wohnraum für Geflüchtete im Rahmen der avisierten Nachverdichtungen in Friedrichshain West zu schaffen, was jedoch von Teilen des Bezirksamtes abgelehnt wurde, mit Verweis auf das laufende Beteiligungsverfahren. Durch die neuen Entwicklungen (Ukrainekrieg) ist es jedoch unerlässlich, auch Potentiale in Friedrichshain West in den Blick zu nehmen. Im Folgenden werden vier Gruppen von Standorten dargestellt.

 

In Planung befindliche Standorte des Konzeptes 2019 (795)

-          Alte-Jacobstr. 4/ Franz-Künstler-Str. 10 mit bis zu 586 Plätzen nach Überarbeitung Konzept (vorher 375)

-          Friedrichstraße 18/19 mit bis zu 100 Plätzen

-          Stralauer Platz Nord mit bis zu 67 Plätzen

-          Obentrautstraße mit bis zu 42 Plätzen

 

Potential in Friedrichshain West: mindestens 300 Plätze

Abstimmungen mit WBM und im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Beteiligungsverfahrens stehen an.

 

Neue Standorte (450 Plätze)

-          Urbanstraße bis zu 200 Plätze (WBM hat Bedenken wegen Wirtschaftlichkeit)

-          Areal Alt Stralau 63-67 mit bis zu 250 Plätzen

 

Weggefallen sind trotz erteilter Baugenehmigung (406 Plätze)

-          Jüterboger Straße 5 / Bergmannstraße 42-44 mit 141 Plätzen

-          Ratiborstraße 14 mit 265 Plätzen

 

Das mögliche Potential im Bezirk liegt damit bei mindestens 1951 Plätzen, von denen 406 bereits hätten realisiert werden können, wenn dies nicht an Abstimmungen zwischen Senat und Bund und mit einem Träger gescheitert wäre. Ob die beiden gescheiterten Standorte doch noch realisiert werden können ist ungewiss, aber nicht ausgeschlossen.

 

2. Sieht das Bezirksamts mit der Entscheidung gegen die Unterbringung Geflüchteter an monofunktional genutzten Standorten im Ergebnis einen Ausdruck der Unterstützung der Integration von Geflüchteten, obwohl seit Jahren keine Plätze realisiert wurden und sich momentan auch keine im Bau befinden?

 

Hätte Bund und ein Träger sich nicht gegen die Realisierung gestellt, wären bereits 406 Plätze im Betrieb oder kurz davor. Durch neue Standorte und die mit Beitrag von LokalBau erarbeitete Möglichkeit am Standort Franz-Künstler-Straße auf 500 Plätze zu erhöhen, kann der Bezirk weit mehr leisten als 1000 Plätze. Es liegt jedoch am Senat, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich Wohnraum für Geflüchtete schaffen können. Zwei Standorte mit 500 Plätzen hätten im Übrigen im Bezirk nicht gebaut werden können. Der zweite, neben der Franz-Künstler-Straße ursprünglich für 500 Plätze angedachte Standort Ratiborstraße 14 wurde maximal ausgenutzt mit 265 Plätzen. Es bestünde weiterhin die Möglichkeit, dort Wohnraum für Geflüchtete zu schaffen. Warum seitens der BVV kein massiver politischer Druck auf Finanzminister Lindner aufgebaut wird (z.B. in Form einer Resolution), der - dem Vernehmen nach - in Zeiten des Ukrainekrieges den Bau von 265 Plätzen für Geflüchtete aktiv verhindert hat, um mehr Einnahmen durch einen Grundstücksverkauf zu erzielen, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes.

 

3. Inwiefern hat das Bezirksamt seine Ideen zur Änderung der Planung in der Franz-Künstler-Straße mit dem Senat abgestimmt, bevor es mit der landeseigenen Gewobag die Abstimmung gesucht hat, da die Neuplanung zu einer weiteren Verzögerung bei der Schaffung von Unterbringungsplätzen führen könnte?

 

Die Entscheidung des Bezirks, mehr Wohnraum am Standort Franz-Künstler-Straße zu ermöglichen, erfolgte aus eigenem Antrieb. Jedoch wurde das Bezirksamt im April 2023 von Staatssekretärin Christoph ersucht, den Verlust der Ratiborstraße 14 zu kompensieren. Dies kann kurzfristig, zumindest teilweise, ausschließlich durch eine Erhöhung der Plätze an der Franz-Künstler-Straße erfolgen. Insofern sieht sich das Bezirksamt im Einklang mit den Zielen des Senats.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

Bezirksstadtrat

 

Drucksache beim Bezirksamt