Recht auf Beistand bei Ämtern und Behörden, insbesondere dem Jobcenter

Beschlussvorschlag DS/0734/V

Initiatorin: Susanne Kustak und die anderen Mitglieder der Fraktion

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu einem persönlichen Gesprächstermin bei Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit, nicht nur über das Sanktionsrecht bei nicht Wahrnahme informiert wird, sondern auch auf das Recht auf Beistand gemäß SGB X § 13 Abs. 4 hingewiesen wird.

Im Oktober 2018 ist der BVV zu berichten, wie erfolgreich die Bemühungen des Bezirksamts sind.

 

Begründung:

Es ist nur recht und billig, dass Bürger*innen nicht nur über ihre Pflichten informiert werden, sondern auch über ihre Rechte.

Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand vorgebrachte gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Überweisung:

  • Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

SozBüDGes 24.05.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu einem persönlichen Gesprächstermin bei Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit, nicht nur über das Sanktionsrecht bei nicht Wahrnahme informiert wird, sondern auch auf das Recht auf Beistand gemäß SGB X § 13 Abs. 4 hingewiesen wird.

Im Oktober 2018 ist der BVV zu berichten, wie erfolgreich die Bemühungen des Bezirksamts sind.

 

BVV 17.10.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Überweisung Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste, Gesundheit

 

SozBüDGes 22.11.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

BVV 28.11.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Drucksache beim Bezirksamt