RAW-Dialogverfahren zum Erfolg führen II - Beschluss DS/2210/IV

Beschlussvorschlag DS/0727/V

Initiator*innen: Mitglieder der Fraktionen (Fraktion DIE LINKE und Fraktion Bündnis`90/Die Grünen)

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.

Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.

Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV,die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:

1.) Die Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. Wohnungsnutzung (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016) auf dem gesamten Gelände.

2.) Die Schaffung von qualitativ hochwertigen Aufenthalts- und Verweilflächen mit hohen Grünanteil auf dem Gelände (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016), da dieser Bedarf in der Nachbarschaft mit am drängendsten artikuliert wird.

 

Begründung:

Im derzeit durchgeführten Dialogverfahren sollte die BVV als Plangeberin noch einmal die bereits mit großen Mehrheiten beschlossenen, zentralen Leitplanken für eine Entwicklung des RAW-Geländes herausstellen und verdeutlichen, dass diese weiterhin gelten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Überweisung:

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV begrüßt das derzeit laufende Dialogverfahren zur weiteren Entwicklung des sogenannten „RAW-Geländes“ an der Revaler Straße 99. Im Dialog zwischen Anwohner*innen, interessierten Bürger*innen, Nutzer*innen und Eigentümer*innen soll eine gemeinsam tragbare Perspektive für das ca. 71.000 m² große Areal im Friedrichshainer Süden gefunden werden.

Dabei stehen sich naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber, die nur dadurch aufgelöst werden können, dass sich alle Beteiligten aufeinander zu bewegen.

Einen Rahmen für die Aushandlungsprozesse bilden die Grundlinien der Beschlüsse der BVV, die hiermit nochmals bekräftigt werden sollen. Dies sind insbesondere:

  1. Die Unzulässigkeit von Wohnungsbau bzw. -nutzung (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016) auf dem gesamten Gelände.

2. Die Schaffung von qualitativ hochwertigen Aufenthalts- und Verweilflächen mit einem hohen Grünanteil auf dem Gelände (DS/2210/IV, Beschluss am 22.06.2016), da dieser Bedarf in der Nachbarschaft mit am drängendsten artikuliert wird.

Drucksache beim Bezirksamt