Prüfungen zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB)

Mündliche Anfrage DS/2208/V

Initiator: Reza Amiri

Ich frage das Bezirksamt:

1.)    Bei welchen Immobilien- bzw. Liegenschaftsverkäufen hat das Bezirksamt seit der letzten BVV am 16. Juni 2021 die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB (zugunsten eines Dritten) geprüft?

2.)    Bei welchen Immobilien- bzw. Liegenschaftsverkäufen hat das Bezirksamt seit der letzten BVV am 16. Juni 2021 das bezirkliche Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB (zugunsten eines Dritten) ausgeübt?

3.)    Für welche Immobilien bzw. Liegenschaften, bei denen das Bezirksamt seit der letzten BVV am 16. Juni 2021 die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts geprüft hat, wurden Verkehrswertgutachten erstellt, auf deren Grundlage der Kaufpreis für das Vorkaufsobjekt, wegen deutlicher Überschreitung des Verkehrswertes (mind. 20 %) hätte herabgesetzt werden können, um das sog. preislimitierte Vorkaufsrecht nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB anzuwenden?

Drucksache beim Bezirksamt