Premium-Grünflächen auch für Kinder und Jugendliche

zur BVV am 24.05.2023

Initiator: Kolja Fuchslocher

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand zur Drucksache DS/0656/VI?

 

2. Welche öffentlichen Flächen sind als so genannte Premium-Grünflächen bzw. Baudenkmäler gelistet (Bitte Rechtsgrundlage benennen)?

 

3. Welche dieser Flächen wurden bzw. werden von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe genutzt und wo sind weitere Nutzungskonflikte zu erwarten?

 

Beantwortung:  BezStRin Frau Gerold

 

zu Frage 1: Alle beantragten Standorte wurden genehmigt. Am 29.03.2023 hat das Straßen- und Grünflächenamt per E-Mail den Sondernutzungsantrag für die Standorte Traveplatz mit Zufahrt zu Grünanlage, Spielplatz Blumenstraße zwischen 47 und 49 mit Zufahrt zu Grünanlage, Görlitzer Park mit Zufahrt zu Grünanlage, Petersburger Platz mit Zufahrt zu Grünanlage - hier gilt die Genehmigung nur temporär bis zum Beginn der Arbeiten für die Erneuerung der Rasenfläche - Spielplatz Schreinerstraße 45 bis 46, genehmigt.

Zu den weiteren beantragten Standorten hatte ich in der vergangenen BVV eine Lösung zugesagt. Nach direkten Gesprächen mit der Antragstellerin wurde eine Lösung für die weiteren beantragten Standorte gefunden, so dass die Genehmigung mit Auflagen für die Standorte Theodor-Wolff-Park, Weberwiese, Boxhagener Platz und zusätzlich Comeniusplatz am 03.05.2023 postalisch versendet wurde. Hier ist, wie auch in der letzten BVV ausgeführt, zu berücksichtigen, dass bei der Sondernutzung in Grünanlagen besondere Auflagen erfüllt werden müssen, die zwingende Grundlage für die Abwägung bei jeder Entscheidungsfindung sind. Kern der Diskussion ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen gewesen. Das hat wenig mit dem tatsächlichen Angebot des Spielmobils, sondern mit dem Transport des Angebots auf die Grünfläche zu tun. Es wurde ein für die antragsstellende und genehmigende Seite tragbarer Kompromiss erarbeitet, bei dem auch die Flächen von einzelnen hochwertigen Grünanlagen, sogenannte Premiumflächen, bespielt werden können, jedoch unter Auflagen hinsichtlich der Nutzung und ohne die Befahrung mit Kraftfahrzeugen. Alternativ können die Anlagen mit dem Lastenrad befahren werden. Es handelt sich jetzt aber nur um die, die nachträglich genehmigt worden sind, bei den anderen hatte ich ja eben ausgeführt, dass die Zufahrt zur Grünanlage gestattet wurde.

 

zu Frage 2: Richtigerweise handelt es sich in der Bezeichnung um hochwertige Grünanlagen, sogenannte Premiumflächen. Hochwertige Grünanlagen weisen eine hohe Ausstattungsdichte und Qualität auf, nicht nur bei der Materialität, sondern auch bei den Vegetationsflächen. Hier gibt es in der Regel Rosen- und Staudenbeete, Laubengänge, Wasserspiele, dichte Rasenflächen, abgestufte Gehölzflächen mit vielen unterschiedlichen Sträuchern und diversen Blühaspekten. Durch die hochwertige Gestaltung zeichnen sich diese Anlagen durch eine sehr hohe Aufenthaltsqualität aus. Oftmals handelt es bei den hochwertigen Grünanlagen ebenfalls um denkmalgeschützte Anlagen, bei deren Herstellung besonderer Wert auf die Gestaltung nach historischem Vorbild gelegt wurde und deren Charakter auch durch die Pflege möglichst originalgetreu erhalten bleiben soll.

Aus diesen Gründen müssen deutlich mehr Sachmittel und Arbeitszeit pro Quadratmeter eingesetzt werden als in üblichen Grünanlagen, um die Qualität der Objekte zu erhalten. Weitere Informationen können dem Produktkatalog der Berliner Bezirke entnommen werden, Produkt 80931.

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befinden sich aktuell nur 4,2 % hochwertige Grünanlagen, die nach denen Sie fragen, sowie 1,1 % einfache Grünanlagen, 79,3 % übliche Grünanlagen und 15,4 % Spielplätze. Im Folgenden liste ich die Orte, die als hochwertige Grünanlagen eingestuft sind, nach denen Sie gefragt hatten, auf:

  • Bersarinplatz, Mittelinsel einschließlich Beet südlich, Bezeichnung Straßengrün, Ortsteil Friedrichshain
  • Boxhagener Platz, Grünanlage Friedrichshain
  • Forckenbeckplatz, Grünanlage Friedrichshain
  • Frankfurter Tor 1 – 2, „Zierfische“, Grünanlage Friedrichshain
  • Frankfurter Tor 3 – 5, Durchgang zur Liebigstraße, Grünanlage Friedrichshain
  • Frankfurter Tor 8 – 9, Durchgang „Kloster“, Grünanlage Friedrichshain
  • Helsingforser Platz, Tram 6 – Teilflächen, Grünanlage Friedrichshain
  • Karl-Marx-Allee zwischen 103 und 105, das ist der Rosengarten, Grünanlage Friedrichshain
  • Karl-Marx-Allee 70a-i, vor Häuserblock, Grünanlage Friedrichshain
  • Marheinekeplatz, Grünanlage Kreuzberg
  • Theodor-Wolff-Park, Friedrichstraße 238, Grünanlage Kreuzberg
  • Viktoriapark, Rosengarten – Rosenbeete/Stauden, Grünanlage Kreuzberg
  • Volkspark Friedrichshain, Märchenbrunnen, Friedrichshain
  • außerdem im Volkspark Friedrichshain der Staudengarten und
  • die Weberwiese, Grünanlage Friedrichshain

Zu Ihrer Frage mit den Baudenkmälern gehe ich davon aus, dass Sie Gartendenkmäler meinen und nicht Baudenkmäler. Untenstehend bzw. im Folgenden sind die betroffenen öffentlichen Grünanlagen aufgeschlüsselt, die als Gartendenkmal deklariert sind. Diese sind über den FIS Broker unter dem Suchbegriff „Denkmalkarte Berlin“ öffentlich zugänglich.

 

In Friedrichshain:

  • Gartendenkmäler Volkspark Friedrichshain, Teile dessen
  • die Weberwiese
  • der Boxhagener Platz und
  • der Strausberger Platz

In Kreuzberg:

  • der ehemalige Luisenstädtische Kanal bis zum Landwehrkanal
  • der Theodor-Wolff-Park
  • der Viktoriapark und
  • der Mariannenplatz

Die Rechtsgrundlage ist das Denkmalschutzgesetz Berlin.

 

zu Frage 3: Eine Auflistung aller Anträge und Genehmigungen der letzten Jahre war in der kurzen Frist nicht zu leisten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass es Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auf Grünanlagen gab, die nicht beim Straßen- und Grünflächenamt als Genehmigungsbehörde beantragt wurden. Nutzungskonflikte bestehen in allen durch die Allgemeinheit viel genutzten Grünanlagen.

Wie ich bereits in der letzten BVV ausgeführt habe, ist das Straßen- und Grünflächenamt immer an einvernehmlichen Lösungen auch mit den Antragsstellenden interessiert, gerade wenn es um Kinder- und Jugendarbeit geht und es gibt zwischen den betroffenen Fachämtern auch eine sehr gute Kooperation. Die Schaffung und das Beibehalten von Angeboten für Kinder, auch in unseren Grünanlagen, ist mir ein sehr großes Anliegen. Deshalb hatte ich in der letzten BVV auch eine Lösung zugesagt und ich bin der Auffassung, dass sie auch gefunden wurde. Ich bedanke mich.

 

Herr Fuchslocher: Wann wurde in der BVV über dieses Konzept Premium-Grünflächen oder hochwertige Grünflächen inklusive der Folgen für die Nutzung des öffentlichen Raumes beraten und diskutiert und beschlossen mit allen Konsequenzen, die das mit sich zieht. Die zweite Frage geht in die Richtung, inwieweit denn aus der jugendhilfeplanerischen Sicht und basierend auf Grundlage von § 80 SGB 8, also das ist der Paragraph, der die Jugendhilfeplanung regelt, bedarfsgerechte Angebote vorgehalten werden und ob auch in Anbetracht dessen, dass die vorliegende Nutzungsgenehmigungen nicht sozusagen einen kompletten Materialeinsatz ermöglichen aufgrund der Transportmöglichkeiten, dann dort jetzt auch wirklich bedarfsgerechte Angebote vorgehalten werden können. 

 

zu Nachfrage 1: Der Prozess der Zuordnung einer öffentlichen Grünanlage - ich greife auf eine andere Nachfrage, auf eine andere Frage zurück - in eine hochwertige Grünanlage, sogenannte Premiumfläche, wird durch das Bezirksamt zusammen mit der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt koordiniert. Die Straßen- und Grünflächenämter melden bei dem Gremium Clearingstelle potenziell hochwertige Flächen an. Es gibt ein überbezirkliches Gremium Clearingstelle mit Vertreter*innen aus allen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und der Senatsverwaltung und die überwacht und kontrolliert auch die korrekte Zuordnung hochwertiger Grünanlagen entsprechend ihrer Ausstattung und ihrer Pflegestandards regelmäßig und gewährleistet somit eine gerechtere Zuteilung der Unterhaltungsmittel.

Insofern ist es oder möchte ich damit darstellen, dass es ein Prozess ist, der eben zwischen Bezirksverwaltungen und Landesverwaltungen auf der Verwaltungsebene gesteuert und koordiniert wird.

Und ich möchte an der Stelle auch noch mal dazu sagen: 4% haben wir hochwertige Grünanlagen im Bezirk.

 

zu Nachfrage 2 - BezStRHerr Kindler: Ich muss jetzt leider hier sagen, dass ich die fachliche Einschätzung jetzt hier nicht vornehmen kann, ich sage aber zu, dass ich die Antwort nachreichen werde. Von daher hören Sie vom Amt und dann werden wir einschätzen, ob das aus unserer Sicht dafür geeignet ist, dann mit den aktuellen Genehmigungen das Spielgerät auch an die entsprechenden Plätze zu bringen.

Nachtrag vom 01.06.2023

 

Die vorliegenden Genehmigungen für die Nutzung von Grünanlagen und Plätzen für das bezirkliche „Spielmobil“ sind aus Sicht des Jugendamtes nicht ausreichend, um tatsächlich bedarfsgerechte und attraktive Angebote für junge Menschen im Rahmen der standortungebundenen, mobilen Kinder- und Jugendarbeit entsprechend § 11 SGB VIII i. V. m. §§ 6 bis 6c des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) umzusetzen.

Sie ermöglichen es aktuell dem Spielmobil in deutlich reduziertem Umfang (keine Großspielgeräte, keine Vielfalt an Angeboten)  mit erheblichem Mehraufwand (Anfahrt mit dem Lastenrad und/oder das Be- und Entladen aus der zweiten Reihe und die anschließende Parkplatzsuche) überhaupt ein Angebot für junge Menschen auf dem Theodor-Wollf-Platz vorzuhalten.

Für den Boxhagener Platz lassen die Einschränkungen durch die Auflagen der Nutzung in Verbindung mit der personellen Situation im Träger aktuell gar kein Angebot zu. 

Für die Weberwiese hat sich der vorgeschlagene Ersatzstandort auf dem Comeniusplatz als gute Alternative erwiesen und ist damit ausreichend. Unklar ist auch hier, inwieweit Flexibilität bei den Angebotszeiten im Sommer und Wasserangebote möglich sind.

Für den Petersburger Platz besteht eine große Unsicherheit für eine Teilnutzung mit Beginn der geplanten Baumaßnahmen und die Unklarheit, ob der Platz perspektivisch weiter genutzt werden kann. Hier sollte ein Abbruch des Angebotes oder das Ausweichen auf andere Plätze frühzeitig kommuniziert und geplant werden um gewachsene Beziehungen zu den Nutzergruppen und Kooperationspartnerinnen und -partnern erhalten zu können. Auch für den Petersburger Platz sieht das Jugendamt einen Jugendhilfebedarf zur weiteren Angebotsnutzung für mobile Angebote.

Das Jugendamt unterstützt somit den Wunsch des Trägers nach uneingeschränkter Nutzung von Theodor-Wollf-Platz und Boxhagener Platz, wie im Ursprungsantrag dargestellt.

Parallel dazu ist das Jugendamt bestrebt, in direkten Gesprächen mit dem Straßen- und Grünflächenamt eine zukunftsfähige Lösung hinsichtlich Befahrung, Flächennutzung und Flexibilität der Angebotszeiten zu erreichen, die sowohl die besonderen Bedarfen der Grünanlagen und ihrer Pflege berücksichtigt als auch die Bedarfe der jungen Menschen bzw. der Träger mobiler Angebote. Bezüglich einer Terminierung eines solchen „ersten Gesprächs“ gibt es vorbereitende Abstimmungen, welche aufgrund von Urlaub im Bereich des Straßen- und Grünflächenamtes noch nicht finalisiert werden konnten. Aus Sicht des Jugendamtes soll dabei neben vorgenannten Klärungsbedarfen auch der Prozess der Antragstellung sowie die sehr frühe Besprechung von Dissensaspekten kommuniziert werden. Die Situation der Ablehnung von Anträgen und der Umgang mit „Premiumflächen“ ist für alle Beteiligten neu, so dass diesbezüglich keine Erfahrungen des Umgangs miteinander vorliegen. Das direkte Gespräch ist dem Jugendamt deshalb sehr wichtig.

Nach Information des Jugendamtes bedeuten die erfolgten Änderungen der Genehmigungen für die Träger und deren Mitarbeitende, die die Angebote umsetzen wollen, große Unsicherheit, was erlaubt ist und was nicht. Hiermit steigt naturgemäß auch der Abstimmungs- und Planungsaufwand für Vorbereitung der Angebote. Zielführend aus Sicht des Jugendamtes und auch der Träger bzgl. der Sondernutzungsgenehmigungen ist vor allem mehr Flexibilität bezüglich der Angebotszeiten. Angebote beispielsweise in den Sommerferien könnten wegen großer Hitze so in die Abendstunden verlegt werden. Durch die Wochentags- und Zeitbindung in den Genehmigungen ist hier jedoch kaum Flexibilität erreichbar. Die Anfahrt mit dem Lastenrad und/oder das Be- und Entladen aus der zweiten Reihe und die anschließende Parkplatzsuche bedeutet ebenfalls einen erheblichen Mehraufwand, der am Ende auf Kosten der Angebotszeit für die Kinder geht. 

 

Frau Koterewa: Ja, vielen Dank für die Antworten soweit. Lieber Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen, liebes Bezirksamt, liebe Gäste, ich würde gerne noch nachfragen, welche Bemühungen hat das Straßen- und Grünflächenamt unternommen, um dem Spielewagen die Nutzung der Grünflächen auch nach der Einstufung zu hochwertigen Grünflächen weiterhin zu ermöglichen?

 

zu Nachfrage 3: Also ich hatte ja bereits ausgeführt, dass es ein großes Interesse daran gibt, auch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Der neue Jugendstadtrat und ich haben uns ja auch schon zu diesem Thema ausgetauscht und insbesondere denke ich, geht es darum, dass es jetzt gelungen ist - ich möchte es noch mal sagen - es sind alle Standorte, die beantragt wurden, genehmigt worden, teilweise mit Auflagen und zusätzlich haben wir auch noch den Comeniusplatz vorgeschlagen und der Comeniusplatz ist jetzt auch beantragt und genehmigt worden und gerade zum Comeniusplatz habe ich bisher sehr viel auch vom Spielmobil sehr viel positives Feedback bekommen, sodass wir jetzt zusammenfassend sagen können ja, Teile der beantragten Grünflächen, nämlich drei sind mit Auflagen genehmigt worden, aber zusätzlich haben wir noch einen ganz neuen Standort vorgeschlagen, den Comeniusplatz und der ist jetzt auch mitgenehmigt und wird mitbespielt.

 

Frau Behlert: Ich habe noch eine kurze Nachfrage, nämlich welche Rücksprachen es mit dem Jugendamt gab vor diesem ganzen Prozess?

 

zu Nachfrage 3 - BezStR Herr Kindler: Also das Jugendamt hat sich sofort nach Kenntnisnahme der Sachlage in Kontakt begeben zum Grünflächenamt und um dringende Abstimmung gebeten, um Zuständigkeiten sowie die Situation zu verstehen, nachzuvollziehen und gemeinsam mit den verantwortlichen Leitungen und Straßen- und Grünflächenamt geeignete Lösungen zu entwickeln, zuletzt mit einer E-Mail vom 16.05.2023 inkl. konkreter Terminvorschläge.

Aus Sicht des Jugendamtes könnte in einem solchen Termin Folgendes abgestimmt werden:

  • Bei welchen Veranstaltungsgenehmigungen mit Einbezug von Kindern ist eine Beteiligung des Jugendamtes sinnvoll und notwendig.
  • Welcher Verfahrensweg ist sinnvoll, um deutlich zu machen, welche Veranstaltungen dies sind und ob es ggf. Prioritäten gibt und wer informiert, beteiligt wen und wann.
  • Und zum Dritten: Wie kann frühzeitig eine Abstimmung zu Ersatzlösungen bzw. Kompromissen erfolgen, wenn dem Antragwunsch voraussichtlich nicht entsprochen werden kann.

 

Drucksache beim Bezirksamt