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Verkehrsberuhigung Ebertystraße

Mündliche Anfrage DS/0877/V

Initiator: René Jokisch

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Inwiefern erwägt das Bezirksamt, als Konsequenz aus der von der BVV abgelehnten Vorlage zur Kenntnisnahme zur Verkehrsberuhigung in der Ebertystraße (DS/0136/V), erneut gegenüber der VLB aktiv zu werden oder andere Maßnahmen zu prüfen?
     
  2. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten für weitere Initiativen mit Blick auf die Ebertystraße angesichts der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, der sich allgemein für die Geschwindigkeitsbeschränkung in Wohngebieten ausspricht und festschreibt, dass die Koalition alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung der 30er-Zonen nutzen will auch um Schwere von Unfällen zu reduzieren?
     
  3. Hat die zugesagte Prüfung möglicher, zwischen den vorhandenen Ampeln zu planender baulicher Maßnahmen, wie Gehwegvorstreckungen oder Mittelinseln, durch die AG „Förderung des Fußverkehrs“ bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stattgefunden und welches Ergebnis hatte sie gegebenenfalls?
     

Nachfrage:

  1. Inwiefern hält das Bezirksamt den Vorschlag für geeignet, durch die Aufstellung von Radbügeln auf vereinzelten Autoparkplätzen zwischen den Ampeln, die Einsehbarkeit und Überquerbarkeit zu verbessern?
     

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat                                  

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

  1. Inwiefern erwägt das Bezirksamt, als Konsequenz aus der von der BVV abgelehnten Vorlage zur Kenntnisnahme zur Verkehrsberuhigung in der Ebertystraße (DS/0136/V), erneut gegenüber der VLB aktiv zu werden oder andere Maßnahmen zu prüfen?

Keine. Die VLB hat die Einrichtung von Tempo 30 sowie bessere Querungsmöglichkeiten für zu Fußgehende laut Anhang der Vorlage (DS/0136/V) hinreichend geprüft und begründet.

 

2. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten für weitere Initiativen mit Blick auf die Ebertystraße angesichts der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, der sich allgemein für die Geschwindigkeitsbeschränkung in Wohngebieten ausspricht und festschreibt, dass die Koalition alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung der 30er-Zonen nutzen will auch um Schwere von Unfällen zu reduzieren?

Nach der geltenden Gesetzgebung kaum. Der § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist, also nur, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Umstände des Einzelfalls eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchti-gung erheblich übersteigt. Laut Aussage der VLB gab es in einem Zeitraum von 3 Jahren einen Unfall mit Fußgänger*innenbeteiligung. Dieser hätte auch mit Anordnung von Tempo 30 nicht verhindert werden können. Nach Ansicht der VLB besteht in der Ebertystraße kein erhöhtes Unfallrisiko.

 

3. Hat die zugesagte Prüfung möglicher, zwischen den vorhandenen Ampeln zu planender baulicher Maßnahmen, wie Gehwegvorstreckungen oder Mittelinseln, durch die AG „Förderung des Fußverkehrs“ bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stattgefunden und welches Ergebnis hatte sie gegebenenfalls?

Die Prüfung dauert derzeit noch an.

 

Nachfrage:

  1. Inwiefern hält das Bezirksamt den Vorschlag für geeignet, durch die Aufstellung von Radbügeln auf vereinzelten Autoparkplätzen zwischen den Ampeln, die Einsehbarkeit und Überquerbarkeit zu verbessern?

Als sehr sinnvoll. Das Bezirksamt plant bereits im gesamten Bezirk das Aufstellen von Fahrradbügel auf einzelnen Pkw-Parkplätzen, um neben der besseren Einsehbarkeit auch den Bedarf an ausreichend Stellplätze für Fahrräder zu decken. Dies ist auch in der Ebertystraße möglich.

Florian Schmidt

Drucksache beim Bezirksamt
 

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