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Spielplätze im Bezirk

Mündliche Anfrage DS/0927/V

Initiatorin: Katja Jösting

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist der Bauherr des Vorhabens „Living Levels“ dazu verpflichtet (gewesen), im Rahmen seines Bauvorhabens einen Kinderspielplatz nachzuweisen?
     
  2. Sind die Stahlkonstruktion (Schaukel) und das verdrehte Stahlrohr mit Sitzfläche (unklare Funktion) auf betoniertem Grund ein Kinderspielplatz im Sinne der rechtlichen Vorgaben?
     
  3. Wie kontrolliert der Bezirk die Einhaltung der zu errichtenden Spielplätze generell bei Bauvorhaben?
     

Nachfrage:

  1. Ist die Videoüberwachung des vermeintlichen Spielplatzes rechtmäßig?

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat                                  

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Ist der Bauherr des Vorhabens „Living Levels“ dazu verpflichtet (gewesen), im Rahmen seines Bauvorhabens einen Kinderspielplatz nachzuweisen?

Ja. Gemäß der Bauordnung von Berlin ist nach § 8 Absatz 2 bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten.

 

2. Sind die Stahlkonstruktion (Schaukel) und das verdrehte Stahlrohr mit Sitzfläche (unklare Funktion) auf betoniertem Grund ein Kinderspielplatz im Sinne der rechtlichen Vorgaben?

Notwendige private Spielplätze sind nach der „Ausführungsverordnung Notwendige Kinderspielplätze“ sowie nach der DIN 18034 herzustellen. Eine erste Überprüfung ergab hier nun, dass diese Anforderungen augenscheinlich nicht erfüllt wurden. Die Bauaufsicht wird dem weiterhin nachgehen. An dieser Stelle möchten wir uns für die Hinweise bedanken.

 

3. Wie kontrolliert der Bezirk die Einhaltung der zu errichtenden Spielplätze generell bei Bauvorhaben?

Beim Bauantrag anhand der Aktenlage. In der Ausführung ist eine systematische zwingende Kontrolle durch die Bauaufsicht in der Bauordnung Berlin nicht mehr vorgesehen und personell zur Zeit auch gar nicht leistbar. Die Verantwortung für die Herstellung des Kinderspielplatzes gemäß Baurecht obliegt dem Grundstückseigentümer. Kontrollen finden allerdings anlassbezogen im Einzelfall statt.

 

Nachfrage:

  1. Ist die Videoüberwachung des vermeintlichen Spielplatzes rechtmäßig?

Die Videoüberwachung findet auf einem privaten Grundstück statt. Positiv könnte unterstellt werden, dass diese der Sicherheit für dort spielende Kinder dient. Wir werden die rechtliche Situation aber noch einmal prüfen lassen und der BVV dann berichten.

Freundliche Grüße
Florian Schmidt

Drucksache beim Bezirksamt
 

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