Probleme und Zukunft beim Vorkaufsrecht
Initiator: René Jokisch
Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum konnte das Vorkaufsrecht beim Verkauf des Hauses an der Ecke Lausitzer Platz 6 / Skalitzer Straße 96 nicht ausgeübt werden oder warum wurde es gegebenenfalls nicht ausgeübt, so dass auch keine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen werden konnte?
2. Inwiefern können mit den neuen Stellen zur gemeinwohlorientierten Immobilienentwicklung, der geplanten Koordinierungsstelle und der Verwaltungsstelle die Probleme angegangen werden, die einer Ausübung des Vorkaufsrecht entgegen standen?
3. Sollen mit diesen neuen Stellen zukünftig auch die betroffenen Mieter/Innen über sie betreffende Verkäufe und mögliche Vorkaufsbestrebungen unverzüglich informiert werden?
4. Inwiefern hat das Bezirksamt Möglichkeiten den beantragten Dach-Ausbau und den Fahrstuhlanbau in dem Haus zu beschränken?
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Warum konnte das Vorkaufsrecht beim Verkauf des Hauses an der Ecke Lausitzer Platz 6 / Skalitzer Straße 96 nicht ausgeübt werden oder warum wurde es gegebenenfalls nicht ausgeübt, so dass auch keine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen werden konnte?
Das Vorkaufsrecht konnte nicht geprüft werden, da zum Zeitpunkt der Prüfung bereits alle personellen Kapazitäten ausgelastet waren. Es wurden ca. 8 Fälle gleichzeitig geprüft. Aufgrund der Bestrebungen des Stadtrats möglichst alle Verkaufsfälle in Milieuschutzgebieten zu prüfen, die nach Kriterienkatalog als prüffähig zu bewerten sind, wurde im Juni 2017 die Vereinbarung zwischen Stadtrat und der Gruppe Erhaltungsgebiete geschlossen, dass maximal nur 8 Fälle parallel geprüft werden. Erschwerend kam hinzu, dass die Mietenliste war nicht Teil des Kaufvertrages war und auf Nachfrage auch nicht geliefert wurde. Leider bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten den Antragsteller auf Herausgabe der Mietenlisten zu verpflichten. Das wurde in der Vergangenheit umfangreich geprüft. Aufgrund der unvollständigen Unterlagen hätte eine Prüfung erheblichen Mehraufwand bedeutet. Fristbeginn war der 12.07.2017. Am 18.08.2017 wurde die Prüfung zugunsten anderer Vorgänge eingestellt und das Negativzeugnis erteilt. In den Monaten Mai bis Oktober 2017 wurden 16 Prüfverfahren begonnen, 7 mal Abwendungen abgeschlossen und 6 mal das Vorkaufsrecht ausgeübt, es gingen 30 Kaufverträge ein, von denen die meisten. Von den nicht geprüften waren die meisten, gemäß Prüfkriterien nicht prüfbar.
2. Inwiefern können mit den neuen Stellen zur gemeinwohlorientierten Immobilienentwicklung, der geplanten Koordinierungsstelle und der Verwaltungsstelle die Probleme angegangen werden, die einer Ausübung des Vorkaufsrecht entgegen standen?
Mit den neuen Stellen wird es möglich, die Mieterschaften von potentiellen Vorkaufshäusern systematischer zu begleiten und z.B. um eine Selbstauskunft über Miethöhen und Wohnungsgrößen zu bitten. Dies könnte aufgrund der Vernetzung der Stellen in die Zivilgesellschaft gelingen. Zentrales Problem bleibt aber weiterhin die Personalausstattung im FB Stadtplanung, die nur eine Bearbeitung von maximal 8 Vorkaufsfällen gleichzeitig möglich macht. Im 4. Quartal 2018 wird jedoch eine weitere Stelle in der Gruppe Erhaltungsgebiete besetzt, womit mehr Handlungsspielraum auch bei der Prüfung des Vorkaufsrechts bestehen wird.
3. Sollen mit diesen neuen Stellen zukünftig auch die betroffenen Mieter/Innen über sie betreffende Verkäufe und mögliche Vorkaufsbestrebungen unverzüglich informiert werden?
Dies passiert bereits jetzt, wenn auch nicht in jedem Fall und wird mit den neuen Stellen (AKSStellen und neue Personalstelle Erhaltungsgruppe) noch konsequenter erfolgen.
4. Inwiefern hat das Bezirksamt Möglichkeiten den beantragten Dach-Ausbau und den Fahrstuhlanbau in dem Haus zu beschränken? Der Ausbau des Dachgeschosses bedarf keiner erhaltungsrechtlichen Genehmigung, da es sich um den Neubau von Wohnraum handelt. Beim Fahrstuhlanbau wird die Genehmigungsfähigkeit anhand der Kosten der Maßnahme beurteilt. Der Anbau kann versagt werden, wenn er besonders kostenaufwändig ist oder eine Entwicklung in Gang setzt, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr im Erhaltungsgebiet Luisenstadt nach sich zieht.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat
