Neubauvorhaben der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) in Friedrichshain-West
Initiator: Reza Amiri
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wurde für das Grundstück hinter der Landsberger Allee 62b eine Bauvorbescheidsanfrage von der WBM eingereicht und wenn ja, wann wurde sie eingereicht, was wurde darin abgefragt und wann wurde sie wie beschieden?
2. Liegt ein Bauantrag für das Grundstück vor und wenn ja, wann wurde er eingereicht und wie wurde er beschieden?
3. Wann und in welcher Form wurden die Anwohner über das geplante Bauvorhaben informiert?
4. Wie und in welchem Umfang sollen die Anwohner an den Planungen für das Bauvorhaben beteiligt werden?
5. Wie und in welchem Umfang wird sich das Bezirksamt in den (Bürger-)Beteiligungs-prozess einbringen?
6. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Bürgerbeteiligung vor der Einreichung eines Bauantrages durchgeführt werden sollte?
7. Wurden für die Grundstücke Pintschstraße neben 9 und Weinstraße neben 32 Bauvorbescheidsanfragen von der WBM eingereicht und wenn ja, wann wurden sie eingereicht, was wurde darin abgefragt und wann wurden sie wie beschieden?
8. Liegen Bauanträge für die genannten Grundstücke vor und wenn ja, wann wurden sie eingereicht und wie wurden sie beschieden?
9. Hat die WBM weitere Bauvoranfragen im Rahmen ihrer baulichen Nachverdichtungspläne in Friedrichshain-West eingereicht und wenn ja, wann wurden sie für welche Grundstücke eingereicht, was wurde darin abgefragt und wie wurden sie beschieden?
10. Hat die WBM Bauanträge im Rahmen ihrer baulichen Nachverdichtungspläne in Friedrichshain-West eingereicht und wenn ja, wann wurden sie für welche Grundstücke eingereicht und wie wurden sie beschieden?
Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wurde für das Grundstück hinter der Landsberger Allee 62b eine Bauvorbescheidsanfrage von der WBM eingereicht und wenn ja, wann wurde sie eingereicht, was wurde darin abgefragt und wann wurde sie wie beschieden?
Für das o.g. Grundstück wurde am 20.01.2017 ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines achtgeschossigen Wohngebäudes mit bis zu 39 Wohneinheiten eingereicht. Abgefragt wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens. Der Vorbescheid wurde positiv beschieden.
2. Liegt ein Bauantrag für das Grundstück vor und wenn ja, wann wurde er eingereicht und wie wurde er beschieden?
Nein, es liegt kein Bauantrag vor.
3. Wann und in welcher Form wurden die Anwohner über das geplante Bauvorhaben informiert?
Das BA wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die WBM im August eine erste Informationsveranstaltung für die Nachbarschaft vor Ort durchführen wird.
4. Wie und in welchem Umfang sollen die Anwohner an den Planungen für das Bauvorhaben beteiligt werden?
Es besteht Baurecht für das geplante Vorhaben. Insofern ist rein rechtlich die Einflussnahme der Anwohner nur gering möglich. Es ist aber zu erwarten, dass sich im Rahmen der in Frage 3 erwähnten Informationsveranstaltung Aspekte und Ansätze ergeben, die die WBM noch zu Gunsten der Anwohner in die Planung einfließen lassen kann. Daraus können sich dann auch weitere Veranstaltungen ergeben.
5. Wie und in welchem Umfang wird sich das Bezirksamt in den (Bürger-)Beteiligungsprozess einbringen?
Es handelt sich um das Vorhaben der Wohnungsbaugesellschaft, für das Baurecht besteht. Auf Grundlage der Bauordnung ergibt sich die Beteiligung der Eigentümer benachbarter Grundstücke im Rahmen der Regelungen aus §70 BauO Bln. Darüber hinaus informiert das Bezirksamt die Antragsteller zu der Beteiligung des Nachbarn und Anwohner gemäß zu § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz mit dem eigens dazu entwickelten „Merkblatt frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“.
6. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Bürgerbeteiligung vor der Einreichung eines Bauantrages durchgeführt werden sollte?
Ja, das Bezirksamt teilt diese Auffassung und hat eigens dazu das „Merkblatt frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ entwickelt, dass auf die Beteiligung der Nachbarn und Anwohner in der vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollten Eigenverantwortung gemäß § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz infomiert.
7. Wurden für die Grundstücke Pintschstraße neben 9 und Weinstraße neben 32 Bauvorbescheidsanfragen von der WBM eingereicht und wenn ja, wann wurden sie eingereicht, was wurde darin abgefragt und wann wurden sie wie beschieden?
Ja, für das Grundstück Kochhannstr. 6-9 – neben Pintschstraße 9 - wurde am 07.05.2015 eine Bauvoranfrage für die Errichtung von 2 Wohngebäuden eingereicht. Der Vorbescheid wurde positiv beschieden. Der Bescheid wurde auf Antrag hin im April 2018 bis Mai 2019 verlängert. Ja, für das Grundstück Weinstr. 32 (daneben) wurde am 23.04.2018 eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 42 WE eingereicht. Das Prüfungsverfahren läuft derzeit.
8. Liegen Bauanträge für die genannten Grundstücke vor und wenn ja, wann wurden sie eingereicht und wie wurden sie beschieden?
Nein, es liegen außer den unter 7. erwähnten Vorbscheidsanträgen keine Bauanträge vor.
9. Hat die WBM weitere Bauvoranfragen im Rahmen ihrer baulichen Nachverdichtungspläne in Friedrichshain-West eingereicht und wenn ja, wann wurden sie für welche Grundstücke eingereicht, was wurde darin abgefragt und wie wurden sie beschieden?
Ja, es wurden Ende 2015 Anträge auf Vorbescheid für folgende Standorte in FriedrichshainWest eingereicht:
- Koppenstr. 53A, 65A
- Krautstr. 1A, 5A, 9A
- Mollstr. 20
- Singerstr., neben Nr. 77
- Koppenstr. vor 37D/ KMA
- Koppenstr. vor 37A/ Palisadenstr.
- Palisadenstr., neben Nr. 35
- Höchste Str. 21, hinter 21
- Mollstr. vor 24
- Lange Str., hinter 84
- Landsberger Allee 62B
- Mollstr. 20, hinter Mollstr. 22
Gegenstand sind Wohnungs-Neubauten in verschiedenen projektspezifischen Ausformungen. Alle Vorbescheide wurden positiv beschieden.
10. Hat die WBM Bauanträge im Rahmen ihrer baulichen Nachverdichtungspläne in Friedrichshain-West eingereicht und wenn ja, wann wurden sie für welche Grundstücke eingereicht und wie wurden sie beschieden?
Ja, am 17.10.2016 wurde ein Bauantrag für die Errichtung von zwei Wohnhochhäusern in der Krautstr. 1-12 eingereicht. Eine abschließende Entscheidung wird in Kürze erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Bezirksstadtrat
