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Neubauvorhaben der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) in Friedrichshain-West II

Schriftliche Anfrage SA/239/V

Initiator: Reza Amiri

Ich frage das Bezirksamt:

1. Die WBM hat für die Grundstücke (hinter) Landsberger Allee 62b, Pintschstraße neben 9 (Kochhannstr. 6-9 / 2 Wohngebäude) und Weinstraße neben 32 Bauvorbescheidsanfragen eingereicht. Wie viele Wohneinheiten sollen in den dort geplanten Wohngebäuden entstehen und wie hoch ist der Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten (Bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)?

2. Entspricht der von der WBM geplante Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten an den genannten Standorten, der Kooperationsvereinbarung des Senats mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins?

3. Liegen Bauanträge für die genannten Grundstücke vor und wenn ja, wann wurden sie eingereicht und wie wurden sie beschieden?

4. Hat die WBM seit Juli 2018 weitere Bauvoranfragen im Rahmen ihrer baulichen Nachverdichtungspläne in Friedrichshain-West eingereicht und wenn ja, wann wurden sie für welche Grundstücke eingereicht, was wurde darin abgefragt und wie wurden sie beschieden?

5. Am 17.10.2016 hat die WBM einen Bauantrag für die Errichtung von zwei Wohnhochhäusern in der Krautstr. 1-12 eingereicht. Wurde darüber – wie in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage (SA/204/V) angekündigt – mittlerweile entschieden und wenn ja, wie?

6. Hat die WBM darüber hinaus Bauanträge im Rahmen ihrer baulichen Nachverdichtungspläne in Friedrichshain-West eingereicht und wenn ja, wann wurden sie für welche Grundstücke eingereicht und wie wurden sie beschieden?

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Die WBM hat für die Grundstücke (hinter) Landsberger Allee 62b, Pintschstraße neben 9 (Kochhannstr. 6-9 / 2 Wohngebäude) und Weinstraße neben 32 Bauvorbescheidsanfragen eingereicht. Wie viele Wohneinheiten sollen in den dort geplanten Wohngebäuden entstehen und wie hoch ist der Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten (Bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)?

Die Zahl der geplanten Wohneinheiten an den drei Standorten beträgt 94. Die Hälfte der geplanten Wohnungen (47 WE) sind mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Im Einzelnen: Landsberger Allee: 32 WE, davon 32 mietpreisgebunden Pintschstraße: 29 WE, davon 15 mietpreisgebunden Weinstraße: 33 WE

 

2. Entspricht der von der WBM geplante Anteil an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten an den genannten Standorten, der Kooperationsvereinbarung des Senats mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins?

Ja.

 

3. Liegen Bauanträge für die genannten Grundstücke vor und wenn ja, wann wurden sie eingereicht und wie wurden sie beschieden?

Für die Landsberger Allee 62 wurde am 22.10.2018 ein Bauantrag für ein Wohnhaus eingereicht. Dieser befindet sich derzeit in Bearbeitung beim Stadtentwicklungsamt. Für die anderen beiden Standorte liegt kein Bauantrag vor.

 

4. Hat die WBM seit Juli 2018 weitere Bauvoranfragen im Rahmen ihrer baulichen Nachverdichtungspläne in Friedrichshain-West eingereicht und wenn ja, wann wurden sie für welche Grundstücke eingereicht, was wurde darin abgefragt und wie wurden sie beschieden?

Seit Juli 2018 wurde seitens der WBM einzig eine Voranfrage für die o.g. Weinstraße gestellt.

 

5. Am 17.10.2016 hat die WBM einen Bauantrag für die Errichtung von zwei Wohnhochhäusern in der Krautstr. 1-12 eingereicht. Wurde darüber – wie in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage (SA/204/V) angekündigt – mittlerweile entschieden und wenn ja, wie?

Nein.

 

6. Hat die WBM darüber hinaus Bauanträge im Rahmen ihrer baulichen Nachverdichtungspläne in Friedrichshain-West eingereicht und wenn ja, wann wurden sie für welche Grundstücke eingereicht und wie wurden sie beschieden?

Nein.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat
 

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