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Mindestlohn für die Beschäftigten der Schulcaterer im Bezirk

Mündliche Anfrage DS/1612/V

Initiatorin: Regine Sommer-Wetter

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Für wie viele Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg laufen gerade die Ausschreibungen für die Mittagessenversorgung ab Schuljahresbeginn 20/21?
     
  2. Welchen Stellenwert hat für das Bezirksamt bei der Vergabeentscheidung die tarifgerechte Entlohnung bzw. die Zahlung des in Berlin verabredeten Vergabemindestlohnes von 12,50 Euro für die Beschäftigten?
     
  3. Unter welchen Voraussetzungen kann das Bezirksamt gewährleisten, dass die Vertragspartner auch tatsächlich den Vergabemindestlohn von 12,50 Euro, der auch in der Kalkulation enthalten ist, an ihre Beschäftigten weitergeben?

     

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

zu Frage 1: Es wird gerade die Mittagsessensversorgung für 37 Schulen im Bezirk ab dem Schuljahresbeginn 2020/21 ausgeschrieben.

zu Frage 2: Die tarifgerechte Entlohnung bzw. Mindestentlohnung von 12,50 EUR muss in den Vergabeunterlagen vom Auftragnehmer erklärt werden und ist Voraussetzung zur weiteren Berücksichtigung im Vergabeprozess. Es gibt hier keinen allgemeinen verbindlichen Tarifvertrag, wie es im Reinigungsgewerbe der Fall ist. Das wissen Sie, aber der Vergabemindestlohn muss gezahlt werden und das ist von den Auftragnehmern auch zu erklären.

zu Frage 3: Zur Überprüfung der vom Auftragnehmer tatsächlich gezahlten Entgelte an die Beschäftigten kann das Bezirksamt die Kontrollgruppe des Referats II D, das ist die Landeskartellbehörde, zuständig sind die auch für Preisprüfungen, öffentliches Auftragswesen, Notfallvorsorge der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe beauftragen. Und wir werden das punktuell auch tun.

Drucksache beim Bezirksamt
 

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