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Lernmittelfreiheit an den Schulen des Bezirkes

Mündliche Anfrage DS/0658/V

Initiatorin: Regine Sommer-Wetter

Ich frage das Bezirksamt:

1.) Wird ab dem kommenden Schuljahr die Lernmittelfreiheit wieder eingeführt?

2.) Wenn ja, trifft diese Regelung dann auch auf Verbrauchsmaterialien (Arbeitshefte u.a.) zu?

3.) Mit welchen Kosten wird gerechnet und wer trägt diese?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

  1. Wird ab dem kommenden Schuljahr die Lernmittelfreiheit wieder eingeführt?

Dem Bezirksamt sind die Planungen des Senates zur Änderung des §50 SchulG, in dem das Schulgeld und die Lernmittelfreiheit geregelt sind, bekannt. Bisher ist dieser Passus jedoch noch nicht geändert. Unser Kenntnisstand ist derzeit, dass die Lernmittelfreiheit mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 in Kraft tritt. Sie soll zunächst für alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen sowie an anderen Schulformen bis einschließlich der Klassenstufe 6 gelten.

 

2. Wenn ja, trifft diese Regelung dann auch auf Verbrauchsmaterialen (Arbeitshefte u. a) zu?

Um diese Frage zu beantworten, müsste die Änderung des in Frage 1 genannten §50 SchulG erfolgen. Näheres dazu ist dem Bezirksamt bisher nicht bekannt.

 

3. Mit welchen Kosten wird gerechnet und wer trägt diese?

Laut der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entstünden dem Land Berlin jährlich Mehrkosten von etwa 27 Millionen Euro. Wie hoch der Anteil für Friedrichshain-Kreuzberg ist, wurde bisher nicht ermittelt.

Die Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit müsste nach Auffassung des Bezirkes auch eine Änderung der Ansätze durch SenFin zu Folge haben. Im Handlungsvollzug geht es um überplanmäßige Ausgaben, die von Seiten SenFin im Rahmen der Basiskorrektur auszugleichen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke

Drucksache beim Bezirksamt
 

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