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Informationen zum Begegnungszentrum Integral

Mündliche Anfrage DS/1061/V

Initiatorin: Susanne Kustak

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Auf wie viele Jahre ist der Mietvertrag mit dem Träger Integral e.V. abgeschlossen?
     
  2. Welche Nutzungsbedingungen wurden im Vertrag vereinbart?
     
  3. Gibt es eine Zweckbindung für das durch das Begegnungszentrum Integral genutzte Objekt der verwendeten Gelder für die Sanierung des Hauses?
     

Nachfrage:

  1. Wurde im Zuwendungsbescheid des Bezirksamtes für den Träger Integral e.V. die Arbeit der Begegnungsstätte als Freizeiteinrichtung festgeschrieben?
     
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum der Träger für 2019 keine Mittel mehr für das Projekt „GAMES“beantragte?

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales-2601
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
 

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Auf wie viele Jahre ist der Mietvertrag mit dem Träger Integral e.V. abgeschlossen?

Der Mietvertrag mit dem Träger Integral e.V. wurde für den Zeitraum 15.12.2010 bis 30.11.2020 geschlossen.

2. Welche Nutzungsbedingungen wurden im Vertrag vereinbart?

Laut § 1 des Mietvertrags ist der Mietgegenstand mit „Betrieb einer Einrichtung eines Begegnungszentrums“ bezeichnet. § 9 des Mietvertrags regelt die Benutzung der Mietsache. Diese Bestimmungen sind beigefügtem Anhang zu entnehmen.

3. Gibt es eine Zweckbindung für das durch das Begegnungszentrum Integral genutzte Objekt der verwendeten Gelder für die Sanierung des Hauses?

Das Objekt ist im Jahr 2010 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die für dessen Umbau bestimmt und gebunden waren, zu einem Freizeit-und Begegnungszentrum umgebaut worden.

Nachfrage:

1. Wurde im Zuwendungsbescheid des Bezirksamtes für den Träger Integral e.V. die Arbeit der Begegnungsstätte als Freizeiteinrichtung festgeschrieben?

Laut Bescheid vom 26.02.2018 ist die Zuwendung für den Betrieb eines Begegnungszentrums für Menschen mit und ohne Behinderungen zweckgebunden.

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum der Träger für 2019 keine Mittel mehr für das Projekt „GAMES“ beantragte?

Das Projekt „GAMES“ wird nicht durch den Zuwendungsbereich des Amtes für Soziales finanziert. Nach Information durch den Trägerläuft die Finanzierung des niedrigschwelligen „GAMES“- Betreuungsangebot im Rahmen von AUA- Angebote zur Unterstützung im Alltag über die Pflegekassen mit einem Anteil der für Personal- und Sachmittel durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege im Dezember dieses Jahres aus. Der Träger hat entschieden, das Projekt nicht weiterzuführen, da die tatsächlichen Kosten für das Angebot durch die Mittel über die Pflegekassen und die Senatsverwaltung nicht gedeckt werden konnten. Das Angebot „GAMES“ seivon Beginn an unzureichend finanziert gewesen. Es auf stabile und ausreichende finanzielle Beine zu stellen, ist Integral nicht gelungen. Verhandlungen mit der zuwendungsgebenden Senatsverwaltung GPG führten nicht zum gewünschten Ergebnis, da die Projektförderungszeit von 5 Jahren bereits weit überschritten ist. Um den bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen guten Wechsel zu einem anderen AUA Projekt zu ermöglichen, weist Integral in Gesprächen auf diese hin und unterstützt bei der Suche.

Knut Mildner- Spindler

Drucksache beim Bezirksamt
 

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