Entwicklung des Grundstücks Landsberger Allee 54
Initiator: Reza Amiri
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Hat sich im Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1 für das Grundstück Landsberger Allee 54 (Flurstück 261) und Landsberger Allee 50 (Flurstück258) seit Anfang 2018 ein neuer Entwicklungsstand ergeben?
2. Wie viele und welche Eigentümerwechsel gab es in den letzten 20 Jahren?
3. Welche Aktivitäten zur Entwicklung des denkmalgeschützten Gebäudes der ehemaligen Schultheißbrauerei haben die jeweiligen Eigentümer entfaltet?
4. Wie schätzt das Bezirksamt den baulichen Zustand des denkmalgeschützten Gebäudes der ehemaligen Schultheißbrauerei ein?
5. Plant das Bezirksamt etwaige Maßnahmen, um eine baldige Sanierung des akut von Verfall bedrohten Gebäudes in die Wege zu leiten?
6. Gibt es ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bezirk und Land zur Entwicklung des denkmalgeschützten Gebäudes und wenn ja, welches?
7. Welche Erwartungen hat das Bezirksamt bezgl. der weiteren Nutzung des besagten Grundstückes?
8. Sind aktuelle Planungen zur Nutzung durch die Eigentümer bekannt und wenn ja, welche und wann soll mit der Umsetzung begonnen werden?
9. Wenn keine aktuellen Planungen zur Nutzung des Grundstücks durch die Eigentümer existieren, wann und wie plant das Bezirksamt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes, des Bauordnungsrechtes und im Sinne des Allgemeinwohles in die Entwicklung des Grundstückes einzugreifen?
10. Was erwartet der Bezirk vom Land Berlin, um eine öffentliche Nutzung des Gebäudes voranzutreiben?
11. Welche Möglichkeit sieht das Bezirksamt, um eine baldige Entwicklung des Geländes – notfalls auch gegen die Eigentümer – voranzutreiben?
12. Wie bewertet das Bezirksamt die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler der Initiative „LA 54“, die seit Jahren versuchen wieder eine Nutzung des Geländes zu erwirken, mit den verschiedenen Eigentümern jedoch keinen Erfolg hatten?
13. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um den Beschluss DS 0234/IV vom 26.02.2014 zur Unterstützung der Künstlerinnen umzusetzen?
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Hat sich im Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1 für das Grundstück Landsberger Allee 54 (Flurstück 261) und Landsberger Allee 50 (Flurstück258) seit Anfang 2018 ein neuer Entwicklungsstand ergeben?
Ja. Das Grundstück wurde erneut verkauft. Für den eingeleiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan V-VE 2-1 gab es damit keinen Vorhabenträger mehr. Der neue Eigentümer möchte am Standort ein Vorhaben auf der Grundlage der Festsetzungen des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-VE 2 realisieren. Der Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-VE 2-1 wurde durch das Bezirksamt am 29.05.2018 (BA-Vorlage-Nr.: V/180/18) gefasst und der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben (DS/0848/V). Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 22.06.2018 (ABl. Nr. 25, S. 3299).
2. Wie viele und welche Eigentümerwechsel gab es in den letzten 20 Jahren?
Im FB Stadtplanung wird seit 2002 eine Liste über die Beantragung von Negativzeugnissen (für Grundstücksverkäufe) geführt. Seit 2002 wurde sechs Mal der Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses gem. § 24 BauGB gestellt. Damit ist auch von einem Eigentümer*innenwechsel auszugehen.
3. Welche Aktivitäten zur Entwicklung des denkmalgeschützten Gebäudes der ehemaligen Schultheißbrauerei haben die jeweiligen Eigentümer entfaltet?
Es gab unterschiedliche Konzeptstudien, die in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt und der Unteren Denkmalbehörde entwickelt wurden, jedoch dann nicht realisiert wurden.
4. Wie schätzt das Bezirksamt den baulichen Zustand des denkmalgeschützten Gebäudes der ehemaligen Schultheißbrauerei ein?
Die Nutzung des Gebäudes wurde dem damaligen Pächter - phb Berlin / Kulturwirtschaftliches Zentrum Friedrichshöhe - und den einzelnen Mieter*innen ab Oktober 2011 und für die Zukunft untersagt. Grund dafür waren gravierende brandschutztechnische Mängel und fehlende bzw. nicht sicher nutzbare Rettungswege. Die Nutzungsuntersagung ist der damaligen Grundstückseigentümerin, der ESTAVIS Friedrichshöhe GmbH, zur Kenntnis gegeben worden. Am Objekt ist ein erhöhter Handlungsbedarf.
5. Plant das Bezirksamt etwaige Maßnahmen, um eine baldige Sanierung des akut von Verfall bedrohten Gebäudes in die Wege zu leiten?
Die Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich bereits in der Abstimmung mit dem neuen Eigentümer. Ein Konzept zur Sicherung der Substanz des Objektes wird gefordert und wurde vom Eigentümer zugesagt.
6. Gibt es ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bezirk und Land zur Entwicklung des denkmalgeschützten Gebäudes und wenn ja, welches?
Die Untere Denkmalschutzbehörde handelt nach Maßgabe des Denkmalschutzgesetzes Berlin im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt. Alle Genehmigungen werden abgestimmt.
7. Welche Erwartungen hat das Bezirksamt bezgl. der weiteren Nutzung des besagten Grundstückes?
Wenn die beabsichtigte Planung des neuen Investors den Festsetzungen des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans V VE 2 entspricht, besteht dafür Baurecht. Abhängig vom Konzept werden dann die Möglichkeiten ausgelotet, sich in einem städtebaulichen Vertrag zu entsprechenden Inhalten zu vereinbaren. Eine Zielsetzung des Bezirksamtes ist die Integration der künstlerischen und Ateliernutzungen.
8. Sind aktuelle Planungen zur Nutzung durch die Eigentümer bekannt und wenn ja, welche und wann soll mit der Umsetzung begonnen werden?
Durch den Investor ist beabsichtigt die Festsetzungen des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans V VE 2 umzusetzen. Der Plan setzt für den Bereich ein Kerngebiet fest. Im Durchführungsvertrag waren hier eine Hotelnutzung, Gastronomie, Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen vorgesehen. Die Baukörper werden mittels Baugrenzen und zulässigen Vollgeschossen festgesetzt. Der neue Investor will sich an diesen Nutzungen orientieren. Konkrete Detailplanungen liegen noch nicht vor. Der Zeitpunkt, wann mit der Umsetzung von konkreten Planungen begonnen werden soll, ist dem auch noch nicht bekannt. Vorgestellt wurden bislang lediglich Konzeptansätze, die gemischt Nutzungen in Bezug auf Kunst und Kultur, Ateliers, Gastronomie, Musik und Tanz, Event Locations sowie Büros und Dienstleistungen anstreben. Konkretes wurde dazu bislang nicht vorgelegt.
9. Wenn keine aktuellen Planungen zur Nutzung des Grundstücks durch die Eigentümer existieren, wann und wie plant das Bezirksamt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes, des Bauordnungsrechtes und im Sinne des Allgemeinwohles in die Entwicklung des Grundstückes einzugreifen?
Der Investor entwickelt gegenwärtig ein Nutzungskonzept unter Berücksichtigung der Festsetzungen des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-VE 2. Damit besteht Planungsrecht. Ob das Bezirksamt hier aber erneut planerisch eingreifen sollte, kann zum heutigen Stand noch nicht beantwortet werden.
10. Was erwartet der Bezirk vom Land Berlin, um eine öffentliche Nutzung des Gebäudes voranzutreiben?
Eine öffentliche Nutzung des Gebäudes ist nach dem rechtgültigen Bebauungsplan V-VE 2 nicht vorgesehen. Die öffentliche Nutzung, der Erwerb und die Sanierung des denkmalgeschützten privaten Gebäudes durch den Bezirk waren zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. Die vorgestellten Konzeptansätze beinhalten allerdings auch die öffentliche Nutzung. Das muss nun im weiteren Verfahren entwickelt werden. Dazu liegt uns aber, wie gesagt, bislang noch keine konkrete Planung vor.
11. Welche Möglichkeit sieht das Bezirksamt, um eine baldige Entwicklung des Geländes – notfalls auch gegen die Eigentümer – voranzutreiben?
Da hier ein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt und der Eigentümer eine Konzeption entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes anstrebt, besteht derzeit für das Bezirksamt überhaupt keine Grundlage, „entgegen der Eigentümer“ zu handeln.
12. Wie bewertet das Bezirksamt die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler der Initiative „LA 54“, die seit Jahren versuchen wieder eine Nutzung des Geländes zu erwirken, mit den verschiedenen Eigentümern jedoch keinen Erfolg hatten?
Die Nutzung der Gebäude für Künstler kann über den rechtkräftigen Bebauungsplan V VE 2 nicht gesichert und gefordert werden. Es ist aber Ziel des Bezirksamtes, die Nutzungen in der künftigen Quartiersentwicklung zu integrieren und so weit wie möglich abzusichern.
13. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um den Beschluss DS 0234/IV vom 26.02.2014 zur Unterstützung der Künstlerinnen umzusetzen?
Bezahlbare Atelierräume (Mieten) können planungsrechtlich nicht gesichert werden. Bereits 2011 misslang der Versuch dieses Konzept mit einem privaten Eigentümer umzusetzen. Mit dem Investor wurde damals ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, welcher die Umsetzung des Konzeptes eines kulturwirtschaftlichen Zentrums zum Inhalt hatte (Ateliers, kulturnahe Büros/Gewerbe, Galerie/Fashionhaus/Ausstellungsforum, Event und Künstlerpension). Hierfür sollten Fördergelder beantragt werden. Der gestellte Förderantrag für dieses Vorhaben wurde seitens der zuständigen Förderstellen auf Senatsebene abgelehnt, die erforderlichen Fördergelder damit nicht bewilligt. Das Gelände wurde erneut verkauft. Das Bezirksamt verbleibt aber bei der Zielsetzung, Nutzungen im genannten Spektrum in der künftigen Quartiersentwicklung zu integrieren und so weit wie möglich abzusichern. Derzeit ist aber, wie ausgeführt, der Verfahrensstand noch nicht soweit, dass dazu schon konkretere Aussagen getroffen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat
