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Dachgenossenschaft „DIESE eG“ II

Mündliche Anfrage DS/1378/V

Initiator: Reza Amiri

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wann und in welcher Form plant das Bezirksamt den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen über die genaue Konstruktion und die Finanzierungskonzepte der Dachgenossenschaft „DIESE eG“, als Dritterwerberin für das bezirkliche Vorkaufsrecht gemäß § 24 i. V. m. § 27a BauGB, zu informieren?

2. Hat die Dachgenossenschaft „DIESE eG“ mittlerweile Mittel zur Genossenschaftsförderung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. einen zehnprozentigen Zuschuss zum Kaufpreis durch das Landes Berlin beantragt?

3. Erhält das Land Berlin im Gegenzug Belegungsrechte, bei denen das Land Mieterinnen und Mieter benennen kann?

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

zu Frage 1: Zu Ihrer ersten Frage: Das Bezirksamt wird in der kommenden Ausschusssitzung den Ablauf eines Prüfvorgangs  bei der Ausübung zugunsten der „Diese eG“ darstellen. Aufgrund der Sommerpause war eine frühere Darstellung im Ausschuss nicht möglich. Im Übrigen möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich im Rahmen der letzten BVV-Sitzung im Juni u.a. bei der Beantwortung der mündlichen Frage Drucksache 1339 und im Stadtentwicklungsausschuss bereits im Mai über das Vorhaben und die Grundzüge der Konstruktion einer Dachgenossenschaft berichtet habe und jeweils über den aktuellen Stand der Debatte.

 

zu Frage 2: Für alle Vorkäufe der „Diese eG“ wurden sowohl Anträge auf Genossenschaftsförderung als auch auf 10 %igen Zuschuss zum Kaufpreis gestellt. Es handelt sich hierbei um zwei Anträge, einen Antrag vom 17.06. für die Häuser Krossener Straße 36, Boxhagener Straße 32 und Forster Straße 1 sowie einen Antrag vom 11.08. für die Häuser Rigaer Straße, Holteistraße 19, 19a, Heckmannufer 8 sowie Gleditschstraße 39, 41 und 43 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Die Darstellung der IBB im Artikel von Johannes C. Bockenheimer „IBB widerspricht Baustadtrat Florian Schmidt“ vom 12.08.2019, Zitat: „Uns liegt ein Antrag zum Bestandserwerb eines Projekts im Rahmen der Genossenschaftsförderung vor. Dieser wird momentan bearbeitet.“, dies triff sofern nicht zu. Dies ist aber keine Richtigstellung, sondern nur eine Ergänzung.

 

zu Frage 3: Im Gegenzug für die in Aussicht gestellte Genossenschaftsförderung verpflichtet sich die „Diese eG“ bei Vertragsabschluss zwischen 25 und 50 % der Wohnungen an WohnungsberechtigungsscheininhaberInnen zu vermieten.

 

Herr Amiri: Kann ich die Antwort auf die 3. Frage so interpretieren, dass es keine Belegungsrechte gibt, wenn Sie sagen, Sie… Sie sagen ja 25 bis 50 % der Leute sind WBS-berechtigt…sonst was. Ich habe gefragt, ob es konkrete Belegungsrechte für das Land Berlin gibt. Darin… in diese Richtung ging meine Frage. Darauf hätte ich gerne eine Antwort. Und dann würde ich gerne noch wissen, ob mittlerweile ob einer diese Käufe rechtswirksam geworden ist oder mehrere?

 

zu Nachfrage 1: So, also ja… das hätte ich dann vielleicht deutlicher ausdrücken müssen… das sind Belegungsrechte. Es ist aber eine Genossenschaft und wie das genau funktioniert, da betritt man Neuland. Weil das Ziel ist doch, dass die Menschen, die dann reinkommen, auch Genossen werden und das kann wiederum auch mit einer… mit einem Förderkonstrukt passieren, was ungefähr so aussieht, es wird in Hamburg schon praktiziert, dass die… hier in diesem Fall zum Beispiel ALG II-Empfänger 500 EUR Genossenschaftsanteile zeichnen, diese aber komplett gefördert bekommen und bei Auszug geht dieser Anteil an das Land Berlin zurück. So ein Modell wird in Hamburg praktiziert und das… wäre auch für Berlin denkbar, weil das letztlich Bundesmittel sind, auf die da zurückgegriffen wird. Es gab aber bisher noch keinen Fall, auf den das angewandt wurde bzw. ist ja auch alles noch im Aufbau.

 

zu Nachfrage 2: Und Sie haben nach der Rechtswirksamkeit gefragt. Es sind schon Kaufverträge ja beurkundet worden. Also ich müsste jetzt… weiß jetzt nicht, von den 6 Häusern oder 6 Fällen hier im Bezirk, welche es sind… Boxhagener… das könnten jetzt die Kollegen hier sagen, ist beurkundet, denke ich, und noch 1, 2 andere Fälle. Und die Rechtswirksamkeit tritt ja immer nach Ablauf der Frist ein. Auch dazu… ja… müsste ich nochmal nachfragen. Ich kann das aber auch fragen und sage es dann in der großen Debatte später. Das Büro ist noch aktiv, denke ich.

Drucksache beim Bezirksamt
 

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