Haushaltssperre als Normalfall?

Dringliche Mündliche Anfrage DS/0302/V

Initiator: Oliver Nöll

In der Sitzung des Ausschusses PHI vom 9.Mai 2017 ist eine von Frau Finanzstadträtin Clara Herrmann verhängte Haushaltswirtschaftliche Sperre nach §41(2) LHO erstmals diskutiert worden. Nicht alle Fragen konnten hierzu abschließend beantwortet werden.

 

Ich frage daher das Bezirksamt:

1.) Sind der haushaltswirtschaftlichen Sperre Konsultationen mit den Amtsleitern und den anderen Mitgliedern des Bezirksamtes voraus gegangen?

2.) Sind bei der Bewertung der haushaltswirtschaftlichen Risiken erwartete Basiskorrekturen oder angekündigte Mittelanhebungen bzw. Zahlungen des Landes an die Bezirke eingeflossen?

3.) Welche unmittelbaren Auswirkungen hat die 5%, bzw. 10% Sperrung der Sachausgaben in den einzelnen Ressorts (insbesondere Jugend, Soziales, Bürgerdienste)?

 

Nachfrage:

1.) Im Ausschuss konnten Fragen nach der Herkunft/Relevanz einzelner Ausgabepositionen – etwa im Bereich Baugenehmigungen und Bürgerdienste – nicht beantwortet werden. Können hierzu nun verbindliche Angaben gemacht werden?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt, Weiterbildung und Kultur

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Sind der haushaltswirtschaftlichen Sperre Konsultationen mit den Amtsleitern und den anderen Mitgliedern des Bezirksamtes voraus gegangen?

Ja, der haushaltswirtschaftlichen Sperre sind Gespräche mit den Amtsleitungen und den Mitgliedern des Bezirksamtes zu den Risiken in der Haushaltswirtschaft vorausgegangen.

 

2. Sind bei der Bewertung der haushaltswirtschaftlichen Risiken erwartete Basiskorrekturen oder angekündigte Mittelanhebungen bzw. Zahlungen des Landes an die Bezirke eingeflossen?

Ja, soweit etwaige Basiskorrekturen oder andere Zahlungen der Landesebene an den Bezirk zum Zeitpunkt des Verhängens der Sperre bekannt waren, sind diese in die Bewertung der haushaltswirtschaftlichen Sperre eingeflossen.

 

3. Welche unmittelbaren Auswirkungen hat die 5%, bzw. 10% Sperrung der Sachausgaben in den einzelnen Ressorts (insbesondereJugend, Soziales, Bürgerdienste)?

Die Ämter und Serviceeinheiten haben bis zum 12. Mai 2017 Zeit, die Kapitel und Titel mitzuteilen, in denen die konkreten Sperren angebracht werden sollen. Danach ist es möglich, die unmittelbaren Auswirkungen der Sperre mitzuteilen.

 

Nachfrage:

1. Im Ausschuss konnten Fragen nach der Herkunft/Relevanz einzelner Ausgabepositionen – etwa im Bereich Baugenehmigungen und Bürgerdienste – nicht beantwortet werden. Können hierzu nun verbindliche Angaben gemacht werden?

Siehe Antwort Frage 3 und für den Einzelplan 42 (Stadtentwicklungsamt) beliefen sich die Mindereinnahmen für Baugenehmigungen im Jahr 2016 auf 1.000 T€ und werden für das Jahr 2017 auf 790 T€ geschätzt.

Mit freundlichen Grüßen
Clara Herrmann
Bezirksstadträtin

Drucksache beim Bezirksamt