Gefährdung des Beteiligungsverfahrens zur städtebaulichen Weiterentwicklung in Friedrichshain-West II

Mündliche Anfrage DS/2076/V

Initiator: Reza Amiri

Ich frage das Bezirksamt:

1.)    Wann und in welcher Form hat das Bezirksamt die sog. „zentralen Maßnahmen“ (u.a. die Schaffung neuer Grün- und Spielflächen, Verbindung von Grünräumen, Aufwertung bestehender öffentlicher Grünflächen und Spielplätze), die in der vom Umwelt- und Naturschutzamt in Auftrag gegebenen Studie (Pressemitteilung des BA Nr. 86 vom 14.04.2021) benannt werden, mit den im Beteiligungsprozess zur städtebaulichen Weiterentwicklung in Friedrichshain-West mitwirkenden Akteuren, wie dem zuständigen Planungsbüro und den seit Jahren im Beteiligungsprozess engagierten Anwohner*innen und Bürger*innen, abgestimmt?

2.)    Wann und in welcher Form plant das Bezirksamt die sog. „zentralen Maßnahmen“, die in der vom Umwelt- und Naturschutzamt in Auftrag gegebenen Studie (Pressemitteilung des BA Nr. 86 vom 14.04.2021) benannt werden, mit den im Beteiligungsprozess zur städtebaulichen Weiterentwicklung in Friedrichshain-West mitwirkenden Akteuren, wie dem zuständigen Planungsbüro und den seit Jahren im Beteiligungsprozess engagierten Anwohner*innen und Bürger*innen, abzustimmen?

3.)    Wie plant das Bezirksamt dem Eindruck entgegen zu wirken, dass die in der Studie formulierten sog. „zentralen Maßnahmen“ ohne Diskussion und Bewertung in den für die Planungen zur städtebaulichen Weiterentwicklung in Friedrichshain-West geschaffenen Beteiligungsformaten und somit über die Köpfe der seit Jahren im Beteiligungsprozess engagierten Anwohner*innen und Bürger*innen hinweg, umgesetzt werden?

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat

Zunächst folgende Vorbemerkung:

Das Bezirksamt (Umwelt- und Naturschutzamt) hat in Verfolg des BVV-Auftrages aus der Drucksache DS/1670/V (siehe die diesbezügliche VzK) nach Vorabstimmungen mit der Stadtplanung ein Gutachten »Freiraumanalyse und-Entwicklungskonzept Friedrichshain West« beauftragt. Inhalt des Auftrages war eine Bestandsaufnahme (Naturhaushalt, öffentliche und private Spielplätze, öffentliche, wohnungsnahe Grünflächen) und die Erarbeitung von Erfordernissen im Falle der Verdichtung. Das Straßen-und Grünflächenamt (SGA) betrachtete den gleichen Planungsraum mit einem Gutachten zur Mobilitätswende. UmNat hat deshalb den Auftrag dahingehend erweitert, die Gedanken des Mobilitätsgutachtens zu integrieren. In das Gutachten sind zudem die Zwischenergebnisse des Bürger*innen-Beteiligungsprozesses Friedrichshain West eingeflossen.

Die »zentrale Maßnahmen« aus der Pressemitteilung Nr. 86 des Bezirksamts vom 14.04.2021 sind die von der Studie erarbeiteten Erfordernisse im Gebiet Friedrichshain-West. Die Studie nennt unter anderem die Schaffung neuer Grün- und Spielflächen, Verbindung von Grünräumen, Aufwertung bestehender öffentlicher Grünflächen und Spielplätze, Dach- und Fassadenbegrünungen bei Blockinnenbereichen, nachhaltiges Regenwassermanagement, Entsiegelung von Flächen, Erhöhung von Biodiversität und Grünvolumen sowie die konsequente Einhaltung ökologischer Kriterien wie dem Biotopflächenfaktor (BFF).

Damit sind noch keine konkreten Maßnahmen definiert. Vielmehr ist diesen »Grün«-Gedanken in allen Phasen und Ebenen von Planungsprozessen Geltung zu verschaffen.

 

Hiervon ausgehend beantworten sich Ihre Fragen wie folgt:

  1. Wann und in welcher Form hat das Bezirksamt die sog. „zentralen Maßnahmen“ (u.a. die Schaffung neuer Grün- und Spielflächen, Verbindung von Grünräumen, Aufwertung bestehender öffentlicher Grünflächen und Spielplätze), die in der vom Umwelt- und Naturschutzamt in Auftrag gegebenen Studie (Pressemitteilung des BA Nr. 86 vom 14.04.2021) benannt werden, mit den im Beteiligungsprozess zur städtebaulichen Weiterentwicklung in Friedrichshain-West mitwirkenden Akteuren, wie dem zuständigen Planungsbüro und den seit Jahren im Beteiligungsprozess engagierten Anwohner*innen und Bürger*innen, abgestimmt?

Die Bestandsaufnahme (Naturhaushalt, öffentliche und private Spielplätze, öffentliche, wohnungsnahe Grünflächen) der Studie hat eklatante »Grün«-Defizite aufgezeigt. Mit den sogenannten »zentralen Maßnahmen« sind noch keine konkreten Maßnahmen definiert. Vielmehr ist diesen »Grün«-Gedanken in allen Phasen und Ebenen von Planungsprozessen Geltung zu verschaffen (siehe Vorbemerkung). In die Studie sind Absprachen mit der Stadtplanung, dem Straßen- und Grünflächenamt und die bisher bekannten Ergebnisse des Beteiligungsprozesses eingeflossen. Die Ergebnisse der Studie werden in den weiteren Beteiligungsprozess eingebracht.

 

2. Wann und in welcher Form plant das Bezirksamt die sog. „zentralen Maßnahmen“, die in der vom Umwelt- und Naturschutzamt in Auftrag gegebenen Studie (Pressemitteilung des BA Nr. 86 vom 14.04.2021) benannt werden, mit den im Beteiligungsprozess zur städtebaulichen Weiterentwicklung in Friedrichshain-West mitwirkenden Akteuren, wie dem zuständigen Planungsbüro und den seit Jahren im Beteiligungsprozess engagierten Anwohner*innen und Bürger*innen, abzustimmen?

Das Umwelt- und Naturschutzamt und das Straßen- und Grünflächenamt sind in den von der Stadtplanung gesteuerten Prozess des beauftragten Planungsbüros eingebunden. Sie bringen die Ergebnisse der Studie dort ein.

 

3. Wie plant das Bezirksamt dem Eindruck entgegen zu wirken, dass die in der Studie formulierten sog. „zentralen Maßnahmen“ ohne Diskussion und Bewertung in den für die Planungen zur städtebaulichen Weiterentwicklung in Friedrichshain-West geschaffenen Beteiligungsformaten und somit über die Köpfe der seit Jahren im Beteiligungsprozess engagierten Anwohner*innen und Bürger*innen hinweg, umgesetzt werden?

Der von der Frage implizierte Eindruck ist unzutreffend. Die »zentralen Maßnahmen« sind Gedanken, die seitens des Umwelt- und Naturschutzamtes und des Straßen- und Grünflächenamtes in den Planungsprozess eingebracht werden. Die Diskussion und Bewertung findet im Planungsprozess statt.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt

Drucksache beim Bezirksamt